Auch eine Abmahnung vom Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. erhalten?

  • 1 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde aktuell eine Abmahnung vom Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen Wettbewerbsverstößen zur Prüfung vorgelegt. Da hier in der Kanzlei in der Vergangenheit bereits mehrfach entsprechende Abmahnungen zur Prüfung vorgelegt worden sind, ist der abmahnende Verein hier in der Kanzlei aus vorangegangenen Abmahnverfahren bereits bekannt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zum Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. ist ein bundesweit tätiger Wettbewerbsverein. Mir ist aus meiner Beratungstätigkeit bekannt, dass der Verein unter anderem im größeren Umfang wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ausspricht. Die Abmahnungen beziehen sich auf unterschiedliche Wettbewerbsverstöße, unter anderem auf fehlerhafte Informationen zum Widerrufsrecht, unzulässige Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und fehlende Pflichtinformationen.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung

Die hier aktuell vorliegende Abmahnung bezieht sich auf eine AGB-Klausel und fehlende Pflichtinformationen gemäß LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung), nämlich den fehlenden Hinweis auf enthaltene Sulfite sowie fehlende Informationen zum verantwortlichen Lebensmittelunternehmer.

Zu den Forderungen in der Abmahnung

Mit der hier vorliegenden Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 243,95 Euro gefordert.

Meine Empfehlungen

Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.

Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.

Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Johannes Richard

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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