Auch eine Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. (VgU) wegen Grundpreis erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde mir wieder einmal eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. wegen fehlendem Grundpreis zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der Abmahnung wird gerügt, dass in einem Internetshop bei dem Angebot eines Lebensmittels kein Grundpreis dargestellt wurde. Bei Produkten, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, muss ein Grundpreis mit angegeben werden. Preis und Grundpreis müssen auf einen Blick erkennbar sein. Bei Lebensmitteln ist in der Regel immer eine Grundpreisangabe notwendig. Auf einen Grundpreis kann nur dann verzichtet werden, wenn das Lebensmittel in einer Grundpreiseinheit angeboten wird, z.B. ein Liter oder ein Kilogramm.

Wichtig: Im Mai 2022 ändert sich die Preisangabenverordnung. Grundpreise dürfen ab dann nur noch mit der Grundpreiseinheit 1 Liter oder 1 kg angegeben werden. Die Möglichkeit, bei Produkten bis zu 250 ml bzw. 250 g den Grundpreis mit 100 ml bzw. 100 g anzugeben, ist dann nicht mehr zulässig.


Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor.

Meine Einschätzung: 

Der VgU, Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. ist ein Abmahnverein, der abmahnen darf, da er in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände beim Bundesamt für Justiz eingetragen ist. Die Abmahnung ist im Vergleich zu einer Abmahnung, die durch einen Rechtsanwalt für einen Wettbewerber ausgesprochen wird, mit Abmahnkosten in Höhe von 245,18 Euro relativ preiswert. Dennoch sind die Rechtsfolgen genauso weitreichend:

Es wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert, die sich nicht auf das abgemahnte Produkt und auch nicht auf die abgemahnte Plattform bezieht, sondern grundsätzlich die Verpflichtung enthält, bei einer Bewerbung von Waren in Fertigpackungen, offenen Verpackungen oder als Verkaufseinheit nur unter Angabe des Gesamtpreises den Grundpreis nicht anzugeben. Die Unterlassungserklärung geht somit weit über den abgemahnten Verstoß hinaus.

Sie sollten es sich genau überlegen, ob in einem derartigen Fall tatsächlich eine Unterlassungserklärung aufgrund der weitreichenden Folgen abgegeben werden sollte.

Im Rahmen der Erläuterung der Abmahnkosten informiert der VgU im Übrigen darüber, dass im Zeitraum 2016 – 2020 über 2.400 Abmahnungen versandt wurden.

Nach unserem Eindruck überprüft der VgU Internetangebote sehr intensiv. 

Wir empfehlen eine Beratung, sollten Sie eine Abmahnung des VgU erhalten haben.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen & Handel im Gewerbe Köln e.V. wegen fehlendem Grundpreis erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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