Auch eine Abmahnung vom Verein Lauterer Wettbewerb e. V. erhalten? Ich berate Sie.

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Mir wurde hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de aktuell eine Abmahnung vom Verein Lauterer Wettbewerb e. V. zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.

Zum Verein Lauterer Wettbewerb e. V.:

Der Verein Lauterer Wettbewerb e. V. ist nach eigenen Angaben ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben die Wahrung und Förderung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder gehört. Hierbei beobachtet der Verein nach eigenen Angaben das Wettbewerbsgeschehen und kontrolliert die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs im geschäftlichen Verkehr. Der Verein nimmt insoweit für sich in Anspruch, gemäß § 8 Abs. 3 Ziffer 2 UWG zur Rechtsverfolgung befugt zu sein. Zu den Mitgliedern des Verbandes gehört nach eigenen Angaben eine erhebliche Zahl von Gewerbetreibenden auf dem Gebiet der Herstellung und des Vertriebs von Beleuchtungskörpern.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

Mit der mir aktuell vorliegenden Abmahnung wird unter Bezugnahme auf einen Testkauf der Vorwurf erhoben, dass Beleuchtungskörper vertrieben werden, die nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Konkret geht es um Verstöße gegen Informationspflichten aus Artikel 3 in Verbindung mit Anhang III Ziffer 3.1.1 der VO (EG) Nr. 1194/2012, die fehlende Kennzeichnung der Verpackung der Leuchtmittel mit dem vorgeschriebenen Energieetikett gemäß Artikel 3 Abs. 1 lit e in Verbindung mit Anhang I VO (EU) Nr. 874/2012, die fehlende Kennzeichnung der Beleuchtungskörper entsprechend den Vorgaben des ElektroG, die fehlende Registrierung der Beleuchtungskörper bei der Stiftung EAR gemäß ElektroG und die fehlende CE-Kennzeichnung der Beleuchtungskörper gemäß ProdSG und ElektrostoffV.

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung:

Der Verein fordert mit seinem Abmahnschreiben zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Die Erklärung sieht eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro und eine Verpflichtung zum Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von 220,15 Euro vor.

Meine Einschätzung:

Eine Abmahnung vom Verein Lauterer Wettbewerb e. V. sollte auf jeden Fall ernst genommen werden. Da die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für den Vertrieb von Beleuchtungskörpern nach meiner Einschätzung sehr fehleranfällig ist, ist die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sehr haftungsträchtig. Dies sollte bei der Entscheidung über die Reaktion auf die Abmahnung berücksichtigt werden.

Meine Empfehlungen:

  1. Geben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Prüfung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, auf die Abmahnung zu reagieren. Gern erläutere ich Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Sie wünschen eine konkrete Beratung? Dann rufen Sie mich doch einfach an oder Sie schicken mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Gerne höre ich von Ihnen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Auf der gleichnamigen Internetseite meiner Kanzlei berichte ich seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen aus der Praxis über Abmahnungen. Ich berate im Übrigen seit mehr als 10 Jahren Online-Händler bei der Absicherung ihrer Auftritte und stehe Ihnen daher im Anschluss an die Beratung Ihrer Abmahnung auf Wunsch auch für eine umfassende rechtliche Beratung Ihres Internet-Auftritts zur Verfügung, um zukünftig Abmahnungen zu vermeiden. Sprechen Sie mich einfach an.

Johannes Richard

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz


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