Auch Fahrtraining ist versichert

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Die Autohaftpflicht muss grundsätzlich auch bei Unfällen während eines Fahrtrainings einspringen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe in einem Urteil vom 21.10.2008 entschieden (Az:10 U 36/08). Ein Haftungsausschluss für Autorennen, der in den allgemeinen Versicherungsbedingungen vorgesehen ist, gilt nicht für Veranstaltungen, bei denen es um die Verbesserung des fahrerischen Könnens geht.

In dem Fall waren zwei Fahrer bei einem Überholmanöver während eines Fahrtrainings auf dem Hockenheimring kollidiert. Einer der beiden beteiligten Fahrer verklagte den angeblichen Unfallverursacher auf 11.000 Euro Schadensersatz. Dessen Haftpflichtversicherung lehnte eine Zahlung ab, da es sich um ein nicht versichertes Autorennen handele. Dem folgte das OLG nicht. Bei dem Lehrgang sei es nicht auf eine möglichst hohe Geschwindigkeit und das Erreichen entsprechender Platzierungen angekommen, sondern darauf, das Fahrzeug auch in Gefahrensituationen zu beherrschen. Damit greife der nur für Rennen geltende Haftungsausschluss nicht ein. Auch ein rechtlicher Grundsatz, wonach bei gefährlichen Sportarten der sportliche Gegner nicht wegen kleinerer Regelverstöße auf Schadensersatz verklagt werden kann, kommt laut OLG hier nicht zur Anwendung: Solange der Schutz der Haftpflichtversicherung bestehe, bleibe es bei den normalen Haftungsregeln. Im Ergebnis stellte allerdings das Gericht fest, dass beide Fahrer gleichermaßen für den Unfall verantwortlich sind und den Schaden gemeinsam tragen müssen.

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