Auch nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall: sofort einen Rechtsanwalt aufsuchen

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Wer einen Unfall verschuldet hat und ein Bußgeld befürchtet, wird sicherlich einen Anwalt seines Vertrauens aufsuchen. Wie sieht es aber aus, wenn man unverschuldet einen Unfall erlitten hat? Schließlich ist die Haftungsfrage klar, die Versicherung des Unfallverursachers muss den Schaden regulieren. Oftmals meldet sich die Versicherung beim Geschädigten, teilt ihm mit, dass er sich um nichts kümmern müsse, er benötige keinen Anwalt und auch keinen Sachverständigen. Die Regulierung werde schnell und unbürokratisch erfolgen.

Keine Probleme – kein Anwalt

Spätestens hier sollte sich der Geschädigte fragen, welche Veranlassung die Versicherung haben sollte, sich so selbstlos einzusetzen und dem Geschädigten etwas „Gutes“ zu tun. Die Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen, welche Gewinne erwirtschaften müssen. Je geringer der Betrag ist, der an den Geschädigten ausgezahlt wird, desto höher ist der Gewinn. Bei der Vielzahl der täglich zu regulierenden Unfälle summieren sich auch Einzelpositionen schnell zu bedeutenden Beträgen.

Die Versicherung hat daher kein Interesse daran, dass ein freier, vom Geschädigten ausgewählter Sachverständiger mit der Begutachtung des Fahrzeuges beauftragt wird. Wenn überhaupt ein Sachverständiger eingeschaltet wird, dann vorzugsweise ein solcher, der ausschließlich oder überwiegend für die Versicherung arbeitet, was sich auf seine Kalkulationen auswirkt. Sie hat auch kein Interesse daran, dass ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, der alle Ansprüche prüft und geltend macht.

Liegt ein unabhängiges Gutachten vor, kann ein Anwalt sie beraten, ob es sinnvoller ist, auf „Gutachtenbasis“ abzurechnen oder das Fahrzeug zu reparieren. Nur der Rechtsanwalt kann sie darüber aufklären, welche Nebenpositionen Ihnen außerdem zustehen, wie z. B. An- und Abmeldekosten bei einem Totalschaden oder die allgemeine Kostenpauschale. Er wird mit Ihnen auch die Frage klären, ob es sinnvoll ist, einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen oder ob nicht besser Nutzungsausfall als Schadenposition geltend gemacht werden sollte. Er weiß ferner, welche Abzüge zulässig sind und welche nicht. Der Rechtsanwalt wird auch prüfen, ob und in welchem Umfang Ihnen gegebenenfalls Schmerzensgeld zusteht. Die gegnerische Versicherung wird Sie auf diese Probleme sicherlich nicht hinweisen; weshalb auch, sie ist schließlich Ihr Gegner. Der Rechtsanwalt macht die dem Unfallgeschädigten zustehenden Ansprüche schriftlich geltend, setzt Fristen und mahnt erforderlichenfalls. Er trägt somit dazu bei, dass die Regulierung auch zügig erfolgt.



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