Auch Porsche ist betroffen – Aktionäre können auch hier Schadensersatz fordern
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Der Name Porsche steht momentan stark im negativen Fokus der Öffentlichkeit. Im von „Spiegel“ aufgedeckten Auto-Kartell sind die Stuttgarter wohl beteiligt gewesen. Minister Dobrindt widerruft die Straßenzulassung für den Cayenne und die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt auch gegen die VW-Tochter. Nachdem bei Audi schon Manager festgenommen wurden, ist jetzt auch der Sportwagenbauer ins Visier geraten.
Der Vorwurf lautet: Betrug und strafbare Werbung. Damit betrifft die VW-Dieselaffäre neben den Marken Volkswagen und Audi auch endgültig Porsche. Nachdem zuletzt bekannt wurde, dass Ex-VW-Chef Winterkorn wohl schon deutlich früher Bescheid wusste, wird es auch im bereits in Stuttgart laufenden Verfahren von Aktionären gegen Porsche brisanter.
Durch die Verheimlichung der Abgas-Einrichtung in seinen Autos hat Volkswagen bei vielen Aktionären einen großen Schaden verursacht. Ein Musterverfahren gegen die Volkswagen AG läuft bereits in Braunschweig. Gegen die Mutter, die Porsche Automobil Holding AG, steht ein solches Verfahren in Stuttgart unmittelbar bevor.
Aktionäre der Volkswagen AG und der Porsche Automobil Holding AG, die bislang noch nicht am Verfahren beteiligt sind, können sich in beiden Verfahren noch beteiligen – bei VW nur noch bis zum 08.09.17. Bei Porsche ist das noch länger möglich. Hier ist das „Sammelverfahren“ noch nicht eröffnet. Ein entsprechender Antrag ist aber bereits gestellt, sodass es nur noch eine Frage der Zeit sein dürfte. Die Vorwürfe sind grundsätzlich die gleichen. Der konkrete Vorwurf bei Porsche: Es hält die Mehrheit an VW und musste daher auch darüber aufklären, was dort passiert. Mit Herrn Winterkorn und Herrn Pötsch saßen gleichzeitig zwei Personen in beiden Vorständen. Wissen, das im einen Unternehmen vorhanden war, muss also auch im anderen vorhanden gewesen sein.
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