Auch Wohnmobile vom Abgasskandal betroffen: Wie viel weiß das KBA über Manipulationen bei Iveco und Fiat?

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Anwälte setzten das Kraftfahrt-Bundesamt unter Druck

Im Rahmen des Abgasskandals stehen bisher jegliche Fahrzeugmodelle verschiedenster Automobilhersteller im Verdacht, mit Abgas-Manipulationen versehen zu sein.

Doch wurde nun auch das erste Wohnmobil-Modell des Herstellers Iveco zurückgerufen. Betroffen ist das Modell Iveco Daily mit einem „Heavy Duty“-Motor, welches als Basis vieler Wohnmobile dient.

Grund für den Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt ist auch hier die Überschreitung der Abgasgrenzwerte, welche mithilfe einer rechtswidrigen Software der Abgasreinigung verschleiert worden ist. Der Rückruf erfolgte jedoch bereits im Februar dieses Jahres; seitdem sind keine weiteren Informationen seitens des KBA bekannt gegeben worden.

Unsere Verbraucherkanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ hat daraufhin eine offizielle Anfrage an das KBA gestellt, mit dem Ziel, die Öffentlichkeit über die festgestellten rechtswidrigen Abschalteinrichtungen und damit den konkreten Grund für den Rückruf zu informieren.


Nicht nur Käufer eines Iveco Daily betroffen

Nicht allein für Besitzer eines Iveco Daily dürften diese Informationen von Bedeutung sein, um einen Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller geltend zu machen.

Denn der Hersteller Iveco gehört dem Firmenimperium der Agnelli-Familie an, ist also eng mit dem Stellantis-Konzern verbunden. Der Stellantis-Konzern wiederum hat aktuell an eigenen Fronten mit Schadensersatz-Verfahren zu kämpfen: Der Fiat Ducato ist auch von Abgas-Manipulationen betroffen, sodass besonders Eigentümer von Wohnmobilen hier Schadensersatz verlangen.

Es sei klar, dass auch bei Modellen des Herstellers Iveco Manipulationen vorliegen und damit die Kunden geschädigt worden sind. Zu warten sei, dass in nächster Zukunft weitere Modelle der Hersteller Iveco, wie auch Fiat bzw. Stellantis, zurückgerufen werden; so unser Verbraucheranwalt Ilja Ruvinskij, der die Anfrage bei dem Kraftfahrt-Bundesamt gestellt und damit auch Auskunft über die Funktionsweise der festgestellten Abschalteinrichtung verlangt hat.

Mit seiner Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ hat er bereits tausende Klagen für betroffene Kunden im Dieselskandal eingereicht.


Was wird betroffenen Kunden geraten?

Ein Rückruf durch das KBA ist nicht zwingend notwendig, um den Schadensersatzanspruch erfolgreich geltend machen zu können. Vielmehr ist im Sinne der betroffenen Kunden erforderlich, schnellstmöglich Klarheit über die erfolgten Abgas-Manipulationen zu erhalten. Daher verlangt Verbraucheranwalt I. Ruvinskij in seiner Anfrage an das KBA außerdem die Auskunft, ob dieses bereits weitere Modelle des Herstellers Iveco verdächtigt, manipuliert worden zu sein bzw. welche weiteren Ermittlungen gegen den Hersteller eingeleitet worden sind.

Dabei sei jedoch grundsätzlich nicht mit Unterstützung der Verbraucher seitens des KBA zu rechnen. Durch einen Rückruf des Fahrzeug-Modells und der Entfernung der rechtswidrigen Technik, sei der Schaden nicht mehr zu beheben. Diese Ansicht vertreten neben den meisten Experten auch die Gerichte.

Es wird also dazu geraten, aktiv zu werden und sich über die Betroffenheit seines Fahrzeugs Klarheit zu verschaffen. Die Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINKSIJ bietet eine kostenlose Erstberatung an, welche betroffenen Käufer ermöglicht, unverbindlich eine Einschätzung ihres Verfahrens zu erhalten.


Kostenlose Überprüfung Ihrer Schadensersatzansprüche 

Betroffene Kunden, in deren Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut ist, können unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen. Wenn Sie überprüfen möchten, ob auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und welche Ansprüche Sie haben, nutzen Sie gerne unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung über unser Kontaktformular. Ebenso ist täglich eine telefonische Kontaktaufnahme unter 0221 67 77 00 55 möglich. Als im Dieselskandal erfahrene Verbraucherkanzlei unterstützen wir Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. 



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