Audi A4: Können sich Besitzer von EA 189-Autos bereits jetzt wehren?

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Für zahlreiche Besitzer von Audi TDI-Dieseln steht am Ende der Internetprüfung die Gewissheit, dass sich in ihrem A4 der schlagzeilenträchtige Motor EA 189 befindet. Die Reaktionen der Betroffenen fallen anschließend unterschiedlich aus. Einige Autobesitzer wollen sich schon wegen dieses Makels von ihrem A4-Modell trennen. Für andere Betroffene stellt sich die Frage, ob sie zunächst die versprochene Nachbesserung abwarten sollten oder ob sie bereits jetzt ihre Rechte sichern sollten.

Abwarten oder bereits jetzt handeln?

In den Medien ist diese Frage zu einem Streitpunkt geworden. Verschiedene Autoexperten empfehlen, abzuwarten bis die Lage sich klärt. In rechtlicher Hinsicht ist die Empfehlung einfach weiter abzuwarten allerdings mit großen Fragezeichen versehen.

Ganz besonders dann, wenn die jetzt Betroffenen ihren Audi A4 während der letzten zwei Jahre erwarben. Denn dann stehen ihnen bereits jetzt Rechte zu. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass im Fall eines Mangels dem betroffenen Käufer verschiedene Rechte wie Nachbesserung, Nachlieferung und ähnliches zustehen. Eine monatelange Wartezeit müssen die betroffenen Käufer von Gesetzes wegen allerdings nicht hinnehmen.

Und das Abwarten bis zum Ende der Nachbesserungsaktion kann in den Fällen, in welchen den Betroffenen noch die gesetzlichen Käuferrechte zustehen, sogar mit dem Verlust dieser Rechte verbunden sein. Deswegen sollten gerade jene A4-Käufer, die ihren Audi innerhalb der letzten 24 Monate erworben haben, sich absichern und bereits jetzt handeln.

Und die Wertminderungen?

Und es gibt noch weitere rechtliche Fragen rund um die Nachbesserung bei EA 189-Motoren. Die Nachbesserung bei den Motoren wurden von den Herstellern bereits versprochen. Doch was geschieht mit den Folgeschäden wie Wertminderungen, möglichen Folgekosten wie erhöhtem Diesel- oder Harnstoffverbrauch oder verlorenen Steuervorteilen? Hierzu halten sich die Hersteller bedeckt. Das Risiko, dass sie diese Schäden tragen müssen, liegt derzeit bei den Autobesitzern.

Dass bereits jetzt Rechte gesichert werden können, zeigt die Klage des von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Golf GTD-Fahrers: Dort soll VW verpflichtet werden, für alle Schäden und wirtschaftlichen Nachteile aufzukommen. Dieser Ansatz ist auch auf die anderen vom Abgasskandal betroffenen Marken wie Audi, Skoda oder auch Seat übertragbar. Denn die im Hintergrund stehenden rechtliche Argumente hängen nicht davon ab, ob es um eine Golf GTD oder um einen Audi A4 geht.

Wenn betroffene Autobesitzer ihre Rechte sichern wollen, dann können sie bei einem zentralen Aspekt der Rechtsverfolgung – nämlich den anfallenden Kosten – auf ihre Verkehrsrechtsschutz oder Privatrechtsschutzversicherung zurückgreifen.

Weitere Informationen rund um das Thema Dieselgate und Käuferrechte befinden sich auf der Internetseite www.audi-schaden.de.


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