Audi Abgasskandal: LG Nürnberg-Fürth spricht Besitzer eines Audi A6 Avant 3.0 l Euro 5 erneut Schadensersatz zu

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Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte bereits am 17.11.2021, Az.: 16 O 1081/21, erneut eine verbraucherfreundliche Entscheidung im Audi Dieselskandal erlassen und einem durch unsere Kanzlei vertretenen Audi A6 - Euro 5 - Fahrer Schadensersatz zuerkannt. Besitzer von Fahrzeugen der Marken Audi, VW und Porsche mit 3,0 Liter Dieselmotoren sollten jetzt unbedingt handeln, nachdem in vielen Fällen bereits Ende 2022 die Verjährung droht.

Der Volkswagen-Konzern und die Audi AG manipulierten nicht nur bei den 3,0 V6 Euro 6 Dieselmotoren, wie beispielsweise das letzte Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 07.09.2021, 4 O 8137/20, zeigt, das ebenfalls von Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte erstritten wurde. Auch die mit einem 3,0 Liter V6 Euro 5 Motor der Audi AG bestückten Modelle des Konzerns sind teils mit illegalen Abschalteinrichtungen versehen. 

Demgemäß stellte das Landgericht Nürnberg-Fürth in seinem Urteil vom 17.11.2021, Az.: 16 O 1081/21, nunmehr auch für ein Fahrzeug mit der Shadstoffklasse Euro 5 eine Schadensersatzverpflichtung der AUDI AG fest. Die aktuellen Entscheidungen des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 07.09.2021, Az.: 4 O 8137/20, und vom 17.11.2021, 16 O 1081/21, zeigen, dass es sich für die Audi AG in Nürnberg im Dieselskandal zuspitzt. Denn das LG Nürnberg-Fürth, sowohl die 4. Zivilkammer als auch die 16. Zivilkammer, beide Kammern mit Spezialzuständigkeit für die Audi AG, folgen den Argumenten der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte sowohl für Euro 6 als auch für Euro 5 Fahrzeuge mit 3,0 l V6 Diesel Motoren.

Erwerber betroffener Fahrzeuge, egal ob Euro 5 oder Euro 6, egal ob verkauft oder nicht, sollten daher umgehend ihre Ansprüche verfolgen und durchsetzen lassen. Es muss jedoch bald gehandelt werden. Nachdem viele Fahrzeughalter im Jahr 2019 Rückrufschreiben erhielten, wird nach der derzeitigen Rechtsauffassung einiger Gerichte bereits Ende 2022 die dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist ablaufen. Wer bislang noch nichts unternommen hat, sollte auf jeden Fall nunmehr schnell, jedoch bis spätestens Ende 2022 etwas unternehmen, um am Ende nicht leer auszugehen.

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Mehr über den Audi Dieselskandal erfahren Sie auch hier.


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