Audi AG beim Motortyp EA 897evo vergleichsbereit

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Die Audi AG ist vergleichsbereit und möchte weitere Urteile gegen den Volkswagenkonzern verhindern.

In Verfahren, bei denen noch nicht einmal mündliche Verhandlung angesetzt wurden, beginnt die Audi AG nunmehr,  außergerichtlich Vergleiche anzubieten. Diese Vergleiche sehen Gutscheine in Höhe von 15 % des Bruttokaufpreises vor.

Hiervon betroffen sind u.a. das Modell Audi quattro mit einem 3,0 TDI Motor, bei dem ein Motor mit dem Bautyp EA 897evo verbaut wurde.

Auch hinsichtlich dieses Motors gab es eine Rückrufaktion des Kraftfahrtbundesamtes. Nach unserer Einschätzung soll damit verhindert werden, dass es auch zu diesem Motor weitere Urteile zu Lasten des Volkswagenkonzerns gibt.

Nach unserer Erfahrung wartet der Volkswagenkonzern solange, bis ein Käufer klagt. Sobald die Klage eingereicht ist, werden Vergleiche angeboten. Aus unserer Sicht, lässt sich eine Strategie erkennen: um den Schaden für den Konzern möglichst klein zu halten, da die Käufer doch immer wieder scheuen, eine Klage einzureichen, werden erst nach Klageeinreichung Vergleiche angeboten. 

Dies ist im Übrigen die Strategie, die viele große Konzerne verfolgen. So werden viele Geschädigte davon abgehalten, ihren Anspruch durchzusetzen. Durch einen frühen Vergleichsschluss, bei dem dann Stillschweigen vereinbart wird, versucht der Konzern zu verhindern, dass weitere Geschädigte - etwa durch ein Urteil - zur Klageeinreichung motiviert werden.

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