Audi-Dieselskandal – Rückruf 23X6, klagen statt Software-Update

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Der Audi-Abgasskandal schlägt nach einem Bericht des Fernsehsenders ARD mit dem Titel „Der Fall Audi“ wieder große Wellen. Entgegen der Hoffnungen des Vorstands der Audi AG ist der Dieselskandal noch lange nicht beendet. 

Nach dem Fernsehbericht soll Audi bei den größeren 3-l-Motoren noch bis 2018 eine illegale Software verbaut haben. Geschädigte fragen sich nun, wie sie nach der Aufdeckung des VW-Abgasskandals überhaupt noch ein manipuliertes Fahrzeug kaufen konnten. Der Schock stellte sich ein, weil viele davon ausgingen, dass bei Audi nicht mehr manipuliert wird.

In den letzten Tagen erhielten die Geschädigten von der Audi AG ein Schreiben über den Rückruf unter der Nummer 23X6 zu den V-TDI. In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren hat der Geschädigte im September 2016 einen Audi A6 Allroad quattro 3.0l TDI Clean Diesel erworben. 

Alleine der Name „Clean Diesel“ zeigt, dass Audi Wert auf die Umweltverträglichkeit legte. Obwohl der Abgasskandal zu diesem Zeitpunkt bereits ein Jahr alt war, musste der Geschädigte feststellen, dass sein Auto manipuliert ist. 

Die Audi AG teilt in diesem Anschreiben mit, dass ein Software-Update aufgespielt werden müsse. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat einen verbindlichen Rückruf angeordnet und fordert die Beseitigung der illegalen Software. Audi bestätigt, dass nach dem Aufspielen des Updates angeblich keine Nachteile entstehen. Geschädigte fragen sich nunmehr, was sie unternehmen sollen.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH führt mehr als 11.000 Verfahren im Abgasskandal und konnte bereits mehr als 1.000 Urteile zugunsten der Geschädigten erstreiten. Auch gegen die Audi AG und gegen Händler wurden verschiedene Urteile bei den größeren 3 Liter Motoren erstritten. 

Zahlreiche Oberlandesgerichte haben im VW-Abgasskandal die Ansicht geäußert, dass ein Hersteller Schadensersatz schuldet, wenn er manipuliert hat. Der Bundesgerichtshof hat darauf hingewiesen, dass eine Manipulation durch eine Software einen Mangel des Fahrzeugs darstellt. Die Gerichte stehen daher auf der Seite der Verbraucher.

Den Geschädigten wird daher geraten, kein Software-Update aufspielen zu lassen und sich mit der Manipulation abzufinden, sondern stattdessen Ansprüche geltend zu machen. In der Kanzlei sind zahlreiche Fälle bekannt, bei denen auf das manipulierte Fahrzeug ein Update aufgespielt wurde und es danach zu massiven Problemen mit teuren Reparaturen kam. 

Es ist daher nicht zu empfehlen, das Update hinzunehmen und ansonsten nichts zu unternehmen. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll der Kanzlei Dr. Stoll und Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der auch in der Russ Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG für den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. führt, teilt mit: 

„Wir haben in den Verfahren gegen die Volkswagen AG wegen den kleineren Motoren die Rechtsprechung geebnet für die Audi Kunden. Auch diese können bei den größeren 3-l-Fahrzeugen Schadensersatzansprüche gegen die Audi AG geltend machen. 

Dadurch können sich Geschädigte zu lukrativen Bedingungen ihres Fahrzeuges entledigen. Der Bericht im Fernsehsender ARD zeigt deutlich, wie skrupellos die Audi AG Fahrzeuge mit Manipulationssoftware an ahnungslose Kunden verkauft hat.“

Ansprüche können auch bei Leasingverträgen geltend gemacht werden. In diesem Fall werden die Leasingraten zurückgezahlt. Auch wenn das Update bereits aufgespielt ist, bestehen weiterhin Ansprüche.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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