Audi Rückruf 23BK: Motorschaden-Risiko beim A4, A6 und A8?

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Gleich zweifach veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt Mitteilungen zum Aktionscode 23BK für mehr als 100.000 AUDI-Fahrzeuge der Modelle A4, A6, A8. Die Beschreibung zur Veröffentlichung vom 20.11.2024 lautet:

„Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.“

Diese Rückrufaktion betrifft überdies auch den AUDI Q7.

Die weitere Veröffentlichung vom 04.12.2024 enthält zu dem Rückrufcode 23BK den Zusatz „(Krit. 02 + 03)“ und ist wie folgt beschrieben:

„Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.“

Zu den Abhilfemaßnahme ist auf der Seite des Kraftfahrt-Bundesamts zu lesen:

„Software-Update am Motorsteuergerät und ggf. notwendige Arbeiten an Bauteilen.“

Was bedeutet „unzulässige Abschalteinrichtungen“?

Eine Abschalteinrichtung ist in der Fahrzeugherstellung eine Funktion aus der Motorsteuerungssoftware, die sich bei Fahrzeugen mit Dieselmotoren regelmäßig auf den Schadstoffausstoß auswirkt. Eine Abschalteinrichtung kann in rechtlicher Hinsicht zulässig oder unzulässig sein. Bei Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen kann auch Gebrauchtwagenkäufern nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Deutschland ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller zustehen. Dies gilt auch dann, wenn sie ihr Fahrzeug nicht direkt von Hersteller gekauft haben. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller kann mit anderen Worten auch bestehen, wenn der Betroffene sein Fahrzeug von einer Privatperson gekauft hat. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat sich nun festgelegt, dass AUDI für die betroffenen Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat. Mittlerweile ist es gefestigte Rechtsprechung in Deutschland, dass in rechtlicher Hinsicht vermutet wird, dass der Hersteller in diesen Fällen schuldhaft, d. h. zumindest fahrlässig, gehandelt hat.  Höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zudem, dass Richterinnen und Richter das Gesetz verletzen, wenn sie entscheiden (wollen), dass eine unzulässige Abschalteinrichtung nicht vermindernd ist. Laufende Verfahren haben bereits gezeigt, dass diese höchstrichterliche Richtungsentscheidung die Durchsetzung von Geldzahlungsansprüchen massiv erleichtert hat. Mit anderen Worten steht jedem AUDI-Geschädigten ein Mindest-Schadensersatzanspruch in Geld zu. 

Wie wird die Motorsteuerungssoftware verändert?

Konkretes zur Veränderung der Motorsteuerungssoftware der betroffenen Fahrzeuge ist in den Veröffentlichungen des Kraftfahrt-Bundesamts nicht zu finden. HAHN Rechtsanwälte rät daher dazu, Informationen hierzu einzuholen. Denn klar ist: Ob eine Abschalteinrichtung in rechtlicher Hinsicht zulässig oder unzulässig ist, hängt im Regelfall unter anderem davon ab, ob sie zum Schutz des Motors erforderlich ist. 

Was wird man von AUDI zu hören bekommen, wenn es nach Durchführung des Software-Updates zu einem Motorschaden kommt? Wird AUDI darauf verzichten, dass der Einzelne die Ursächlichkeit des Software-Updates für einen konkreten Schaden im Einzelnen beweist? Wir haben eine Vermutung bezüglich der Antwort von AUDI auf diese Frage.

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