VW Caddy Rückruf 23EN: Höhere Motorschaden-Gefahr nach Update?
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Am 13. September 2024 hat das Kraftfahrt-Bundesamt einen weiteren Rückruf im Diesel Abgasskandal veröffentlicht. Das Kraftfahrt-Bundesamt vermutet, dass von diesem allein in Deutschland 29.104 Fahrzeuge der Baujahre 2010 bis 2020 betroffen seien. Mit hoher Wahrscheinlichkeit droht diesen Fahrzeugen die Stilllegung, wenn das Fahrzeug nicht verändert wird. Doch um welche Veränderungen geht es?
Mit dem Motor EA189 wurde der VW Caddy nur bis zum Jahr 2015 gebaut. Damit bewertet das Kraftfahrt-Bundesamt auch die Steuerung des Folgemotors mit der Bezeichnung EA288 für den VW Caddy als mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen. Beschrieben wird der Rückruf, der bei VW unter dem Code 23EN geführt wird, auf der Internetseite des KBA wie folgt
„Fahrzeuge enthalten unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem. Korrektur von Datenständen aus EA189-Rückruf.“
Diese knappe Beschreibung ist zudem wenig konkret. Zu „Abhilfemaßnahme des Herstellers“ heißt es:
„Das Motorsteuergerät wird umprogrammiert.“
Welche Veränderungen werden vorgenommen?
Wenn man diese Erklärungen auslegt, scheint der Stand der Motorsteuerungssoftware in der Version nach dem ersten Software-Update nun erneut verändert zu werden. Offen ist die Antwort auf die Frage, wie die Motorsteuerungssoftware konkret verändert werden soll. Die Rede ist von unzulässigen Abschalteinrichtungen. Die Motorsteuerung enthält also nach der Bewertung des Kraftfahrt-Bundesamts Abschalteinrichtungen. Diese Abschalteinrichtungen sind – rechtlich – jedoch keine unzulässigen Abschalteinrichtungen, sondern vielmehr zulässige Abschalteinrichtungen, wenn sie zum Schutz des Motors erforderlich sind. HAHN Rechtsanwälte führt bereits Schadensersatzprozesse für Mandanten, denen die Sachverhaltskonstellation zugrunde liegt, dass ein Fahrzeug, das von einem Unternehmen des VW-Konzerns hergestellt wurde, von einem Geschädigten zu einem Zeitpunkt erworben wurde, als das (nunmehr: erste) Software-Update bereits aufgespielt war. Denn durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 20.02.2023 – 3 A 113/18 – ist öffentlich bekannt geworden, dass die Motorsteuerungssoftware auch nach dem Update weiterhin eine Vielzahl von Abschalteinrichtungen aufweist. Wissen sollten Betroffene hierzu jetzt, dass die Volkswagen AG an diesem Prozess ebenfalls beteiligt ist und Abschalteinrichtungen mit der Begründung verteidigt, dass sie zum Schutz des Motors erforderlich sind. Wenn also Abschalteinrichtungen in der Motorsteuerung auch in der Software-Version nach dem (ersten) Software-Update zum Schutz des Motors erforderlich sind, stellt sich die Frage, wie diese verändert werden können, ohne dass der Schutz des Motors verringert wird. Ausgehend von den knappen Informationen des Kraftfahrt-Bundesamts wird der erforderliche Schutz des Motors jedenfalls nicht durch Austausch von Fahrzeugbauteilen erzielt.
HAHN Rechtsanwälte hat diese höchst bedenklichen Vorgänge zum Anlass genommen, Betroffenen eine kostenfreie Erstbewertung bezüglich Ihrer Rechte und Ansprüche anzubieten. Gerne erläutern wir Ihnen auch, was wir zur Technik und den Risiken für Ihr Fahrzeug wissen. Wir können Ihnen dies kostenfrei anbieten, weil wir uns hierauf spezialisiert haben und jetzt nicht erst bei null anfangen müssen. Wenn Sie sich die aktuellen Maßnahmen nicht gefallen lassen wollen, ohne beispielsweise eine Geldentschädigung zu erhalten, informieren wir Sie kostenfrei auch über Ihre Schadensersatzansprüche. Wir haben im September 2024 sogar bei dem für VW zuständigen Oberlandesgericht Braunschweig ein bedeutendes Urteil für Geschädigte erstritten.
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