Audi Rückruf 23DW: Thermofenster raus, Brandgefahr rein?

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Die Rückruf-Serie bei AUDI reißt nicht ab. Am 25. November 2024 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt einen weiteren Audi Rückruf in seiner Datenbank, der unter dem Code 23DW erfolgt. Das KBA vermutet, dass in Deutschland über 50.000 Fahrzeuge der Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 betroffen sind. Unter Beschreibung heißt es:

„Die AGR-Reduktion über Umgebungstemperatur entspricht nicht der VO (EG) Nr. 715/2007 und den EuGH-Urteilen von Juli 2022.“


Was ist AGR-Reduktion?

AGR ist die Abkürzung für das Wort Abgasrückführung. Abgasrückführung bedeutet, dass ein Teil der Abgase nach der Verbrennung im Motor der Frischluft wieder zugeführt wird. Stand der Technik in der Automobilherstellerbranche war, dass während des Prüfstands-Fahrbetriebs circa 60 Prozent der Abgase dem Motor wieder zugeführt werden. Hinsichtlich der Menge der beigemengten Abgase wird die Abkürzung AGR-Rate verwendet.


Was ist mit „EuGH-Urteile von Juli 2022“ gemeint?

Nach den EuGH-Urteilen von Juli 2022 (14.07.2022 in den Rechtssachen C‑128/20, C-134/20 und C-145-20) kann eine Abschalteinrichtung, die unter normalen Betriebsbedingungen den überwiegenden Teil des Jahres funktionieren müsste, damit der Motor vor Beschädigung oder Unfall geschützt und der sichere Betrieb des Fahrzeugs gewährleistet ist, jedenfalls nicht unter die in Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 715/2007 vorgesehene Ausnahme fallen. Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren erfolgreich für Geschädigte im Abgasskandal tätig. In den geführten Streitigkeiten hat auch die AUDI AG versucht, Verurteilungen auf Schadensersatzzahlung durch den Vortrag zu verhindern, dass die AGR-Rate, die jedenfalls für die Temperaturen zwischen 20 Grad Celsius und 30 Grad Celsius in der Motorsteuerungssoftware festgelegt wurde, für Temperaturen von z.B. 11 oder 12 Grad Celsius reduziert werden muss. Für diese Reduzierung der Abgasrückführung verwendet AUDI das Wort Thermofenster. Zu den Gründen, warum diese AGR-Reduktion erforderlich ist, heißt es wörtlich zitiert in einem Schriftsatz von Rechtsanwälten der AUDI AG aus einem von unserer Kanzlei geführten Rechtsstreit zu einem AUDI A6:

„Das Thermofenster dient somit u.a. der Vermeidung eines plötzlichen und außergewöhnlichen Motorschadens, im schlimmsten Fall einem Fahrzeugbrand, und zugleich dazu, eine Gefährdung des sicheren Fahrzeugbetriebs zu vermeiden (z.B. auch Schaden in Form eines plötzlichen Leistungslochs inmitten einer Überholsituation).“

Zu stellen ist die Frage: Wenn diese AUDI-Softwarefunktion (Thermofenster) nach der eigenen Erklärung von AUDI also zum Schutz vor einem Fahrzeugbrand erforderlich ist, aber nach der Entscheidung des KBA nun entfernt werden muss, wodurch wird dann verhindert, dass es weder zum Motorschaden noch zum Fahrzeugbrand kommt?


Wir haben den Schriftsatz zur Einsichtnahme auf unsere Homepage gestellt.

Zum Schriftsatz


Zu unserem Angebot einer kostenfreien Erstberatung gelangen Sie über den nachstehenden Link:

https://hahn-rechtsanwaelte.de/abgasskandal/jetzt-ansprueche-pruefen/




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