Rückruf für Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 wegen Thermofenster

  • 2 Minuten Lesezeit

Wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung muss Audi allein in Deutschland weitere 50.000 Fahrzeuge zurückrufen. Betroffen sind Fahrzeuge der Typen Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 25. November 2024 in seiner Datenbank veröffentlichte, sind von dem Rückruf weltweit rund 262.000 Fahrzeuge betroffen. Davon werden in Deutschland insgesamt über 50.000 Audi in die Werkstatt gerufen. Den Rückruf führt Audi unter dem Code 23DW durch.

Erst Ende  Oktober 2024 wurde ein weiterer umfassender Audi-Rückruf bekannt. Hier ruft Audi unter dem Code 23LZ Modelle des Audi A4, A5, A6 und Q5 der Baujahre 2009 bis 2017 zurück. Anlass für beide Rückrufe ist ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasrückführung (AGR). „Ein solches Thermofenster sorgt dafür, dass nur innerhalb eines festgelegten Temperaturkorridors die Abgasrückführung vollständig arbeitet. Bei höheren und niedrigeren Temperaturen wird sie reduziert, was zu einem Anstieg der Emissionen führt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Das KBA umschreibt den Grund für die Rückrufe wie folgt: Die AGR-Reduktion über Umgebungstemperatur entspricht nicht der VO (EG) Nr. 715/2007 und den EuGH-Urteilen von Juli 2022.

Der EuGH hatte mit Urteil vom 14. Juli 2022 klargestellt, dass ein Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, wenn es schon unter normalen Betriebsbedingungen zu einer Reduktion der Abgasreinigung führt. Das scheint bei dem von Audi verwendeten Thermofenster der Fall zu sein. Rechtsanwalt Dr. Gasser: „Das KBA macht zwar keine Angaben zu der Motorisierung der von den Rückrufen betroffenen Audi. Es ist aber davon auszugehen, dass sowohl Fahrzeuge mit einem Hubraum bis 2 Liter von einem Rückruf betroffen sind und Fahrzeuge mit den größeren Motoren mit 3 und mehr Litern Hubraum von dem anderen Rückruf.“ Insgesamt sind in Deutschland rund 160.000 Audi von den beiden Rückrufen betroffen.

Welche Maßnahmen in der Werkstatt vorgenommen werden, ist derzeit nicht bekannt. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass sie sich negativ auf den Motor, z.B. auf Leistung und Verschleiß auswirken. Da das KBA den Rückruf angeordnet hat, müssen die betroffenen Audi-Besitzer ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen. Ansonsten kann die Stilllegung drohen.

Allerdings haben sich auch die Aussichten auf Schadenersatz erhöht. Denn EuGH und BGH haben inzwischen entschieden, dass Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. „Das hat die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gerade bei Fahrzeugen mit einem Thermofenster erheblich erleichtert, da keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachgewiesen werden muss“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Rechtsanwalt Dr. Gasser ist Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal und steht betroffenen Audi-Besitzern als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/abgasskandal-2023-erfolgreich-klagen/




Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten