Aufenthaltserlaubnis für selbständig Erwerbstätige in Deutschland durch Unternehmensgründung

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Sie sind kein Staatsangehöriger der EU, des EWR oder der Schweiz und möchten einer selbständigen Erwerbstätigkeit in Deutschland nachgehen? Für Drittstaatsangehörige gilt: Für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten oder die Aufnahme einer selbständigen oder vergleichbar unselbständigen Erwerbstätigkeit ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich.

Aufenthaltserlaubnis beantragen

Die Aufenthaltserlaubnis ist i.d.R. vor Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft bzw. Konsulat) im Heimatland zu beantragen. Der Einreiseantrag wird anschließend an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland weitergeleitet. Diese übersendet der deutschen Auslandsvertretung eine Stellungnahme, aufgrund derer die deutsche Auslandsvertretung entscheidet, ob ein Visum zur Einreise nach Deutschland erteilt werden kann.

Die Aufenthaltserlaubnis für selbständige Tätigkeit wird in der Regel dann erteilt, wenn von der Tätigkeit positive wirtschaftliche Auswirkungen zu erwarten sind und die Finanzierung des Vorhabens gesichert ist. An der beabsichtigten selbständigen Tätigkeit muss ein wirtschaftliches und/oder regionales Interesse bestehen, die Tätigkeit muss positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lassen und die Finanzierung muss gesichert sein. Bei der Überprüfung dieser Voraussetzungen werden insbesondere die Tragfähigkeit der Geschäftsidee, die unternehmerischen Erfahrungen des Antragstellers, der Kapitaleinsatz, die Auswirkungen des Vorhabens auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation sowie der Beitrag für Innovation, Forschung und Entwicklung beurteilt.

Unterlagen:

Um das Vorhaben, insbesondere den wirtschaftlichen Hintergrund des Antrages beurteilen zu können, sollten zusammen mit dem Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis folgende Unterlagen eingereicht werden:

1) Lebenslauf (inkl. Schulzeugnisse, Diplome, Referenzen, Arbeitszeugnisse etc.)

2) Angestelltenvertrag bzw. Geschäftsführervertrag in Kopie

3) Gesellschafterbeschluss zur Entsendung (sofern vorhanden)

4) Unternehmerisches Konzept / Businessplan mit

Kapitalbedarfsplan
Finanzierungsplan
Ertragsvorschau

5) Kapitalnachweis für die Unternehmensgründung

6) Kapitalnachweis zur Sicherung des Lebensunterhaltes für mind. 6 Monate

7) Gesellschaftsvertrag, ggf. im Entwurf

8) Handelsregisterauszug (sofern schon vorhanden)

9) Gewerbeanmeldung (sofern vorhanden)

10) Miet-/Pachtverträge (sofern vorhanden)

11) Kooperationsverträge (sofern vorhanden)


Bei Kauf bzw. Übernahme eines bereits bestehenden Unternehmens:

1) Kaufvertrag und Inventarbewertung zum Stichtag

2) Nachweis bestehender Geschäftsverbindungen in Deutschland und/oder der EU

3) Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre

4) Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

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