Auffahrunfall – wer bezahlt den Anwalt?

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Waren Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt und hatten keine Schuld, etwa, weil der Unfallgegner auf Ihr Fahrzeug aufgefahren ist?

Wer hat Schuld?

Die Schuldfrage ist in vielen Fällen eindeutig, sei es, dass der Unfallgegner die Vorfahrt missachtet hat, bei Rot über eine Ampel gefahren ist oder es sich um einen klassischen Auffahrunfall handelt. Trägt der Unfallgegner demnach die Schuld an dem Unfall, sind Ihnen sämtliche Schäden dem Grunde nach von dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zu ersetzen. Zu Ihrem erstattungsfähigen Schaden gehören auch die Kosten für den Anwalt, den Sie eingeschaltet haben, um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen.

Schadensminderungspflicht

Wenn Sie einen Anwalt einschalten, verstoßen Sie auch nicht gegen die sogenannte „Schadensminderungspflicht“. Die Schadensminderungspflicht ist durch die Rechtsprechung geprägt und bedeutet, dass der Geschädigte seinerseits bemüht sein muss, seine Schäden gering zu halten. Verstößt er hiergegen, erhält er die Differenz zu den tatsächlich erforderlichen Schadensersatzbeträgen nicht erstattet. Die Inanspruchnahme eines Anwalts gilt im Schadensrecht aber als „anerkannter Folgeschaden“ und ist damit zu erstatten. 

Anwaltskosten sind Teil des erstattungsfähigen Schadens

Da die Anwaltskosten nun von der gegnerischen Versicherung zu ersetzen sind und weil auf das Verkehrsrecht spezialisierte Anwälte regelmäßig mehr für den Geschädigten herausholen, versuchen die Versicherungen den Anwalt des Geschädigten außen vor zu lassen und wenden sich oftmals so schnell wie möglich und unmittelbar an den Geschädigten selbst, sei es per Anruf oder Post. Das Ziel und der Zweck dahinter sind klar: Kosten sparen und den Gewinn der Versicherungen maximieren. Diese Strategie geht immer zulasten des Geschädigten, also zu Ihren Lasten!

Die Einschaltung eines im Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts ist unabdingbar, um alle Ihre Rechte prüfen zu lassen und diese bei der Gegenseite einzufordern.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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