Außerordentliche Kündigung - was Arbeitnehmer wissen müssen
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Eine außerordentliche, fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Sie ist nur zulässig, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt und alle milderen Mittel (Abmahnung, ordentliche Kündigung, Versetzung usw.) erfolglos geprüft wurden. Ab Kenntnis des Grundes hat der Arbeitgeber zwei Wochen Zeit, schriftlich zu kündigen und den Betriebsrat anzuhören. Fehlen Abmahnung, Unterschrift oder wird die Frist verpasst, ist die Kündigung meist angreifbar.
Folgen & Chancen
Fristlos Gekündigte verlieren schlagartig ihr Einkommen und riskieren eine ALG-Sperre. Doch viele solcher Kündigungen scheitern vor Gericht, weil der Anlass nicht schwerwiegend genug oder formelle Vorgaben verletzt sind. Mit einer Kündigungsschutzklage (Frist: 3 Wochen ab Zugang) können Sie die Unwirksamkeit feststellen lassen, Weiterbeschäftigung erreichen oder wenigstens eine ordentliche Beendigung mit Abfindung aushandeln.
Unsere Unterstützung
• Prüfung von Form, Frist und Gründen
• Vertretung außergerichtlich & vor dem Arbeitsgericht
• Verhandlung über Abfindung, gutes Zeugnis oder Rücknahme
Praxisbeispiel
Mehrere Angestellte wurden wegen angeblicher privater Internetnutzung fristlos entlassen. Es gab keine Abmahnungen und keine klaren Regeln; die Nutzung war sogar geduldet. Das Gericht erklärte die Kündigungen für unwirksam – Ergebnis: Wiedereinstellung bzw. hohe Abfindungen.
Ihr nächster Schritt
Bewahren Sie Ruhe, unterschreiben Sie nichts, lassen Sie binnen 3 Wochen Klage prüfen und melden Sie sich sofort bei der Arbeitsagentur. Je früher Sie uns einschalten, desto besser Ihre Position.
https://www.bronhofer.de/blog/arbeitsrecht/die-ausserordentliche-kuendigung-was-arbeitnehmer-wissen-sollten
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