Austausch von Steuerdaten im Kampf gegen illegale Ferienvermietung:

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Auf Mallorca ist die illegale Ferienvermietung ein akutes Problem, welches die Wohnungsnot an vielen Orten weiter verstärkt. Die Ferienvermietung ist deshalb in einigen Gegenden beinahe komplett verboten. Dennoch werden zahlreiche Unterkünfte zur Vermietung für Urlauber angeboten.

Bei einem Treffen zwischen dem Sprecher der Balearen-Regierung, Antoni Costa und Llorenç Galmés, dem Präsidenten des Inselrats von Mallorca, wurde vereinbart, dass der Inselrat und das Finanzamt der Inseln sich um eine verstärkte Kooperation im Kampf gegen illegale Ferienvermietungen bemühen werden. Um Anbieter ohne Lizenz ausfindig zu machen, soll die Steuerbehörde ATIB, die von dem spanischen Finanzministerium erhaltenen Daten zu Objekten in der Ferienvermietung, an die Gemeinden weitergeben. In den kommenden Monaten soll erarbeitet werden, wie der Datenaustausch zwischen der Steuerbehörde ATIB und den Gemeinden ablaufen könnte.

Die Steuerbehörde ATIB plant bis Ende 2023 im Rahmen einer Kampagne zu überprüfen, ob die Datenbasis der nachhaltigen Tourismussteuer ITS die von Verwaltungsfirmen verwalteten Unterkünfte, die an Urlauber vermietet werden sollen, umfasst. Ein EuGH-Urteil von April 2022 verpflichtet Unternehmen, dem Staat ihre Steuerinformationen mitzuteilen. So wird sichergestellt, dass Vermietungen kontrolliert werden und gleichzeitig die nötigen Steuern erhoben, werden können.

Haben Sie Fragen zum Immobilienrecht in Spanien oder zur Beantragung der Lizenz zur Ferienvermietung auf Mallorca? Dann wenden Sie sich gerne an uns.



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