Automaten sprengen - „normaler“ Diebstahl bis erpresserischer Menschenraub

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Das Jahr 2023 war voll von Berichten und Reportagen über sogenannte Automatensprenger, also Leuten, die unter Zuhilfenahme von Sprengstoff Geldautomaten zerstören, um an das dort befindliche Bargeld zu gelangen. 

Die Bilder gesprengter Automaten wirken oft, als wäre eine Bombe eingeschlagen. Das Ausmaß der Zerstörung ist häufig hoch. Besonders wenn mann bedenkt, dass es den Tätern meist nur um eine kleine Geldkassette geht. In die Schlagzeilen gerieten auch solche Beschuldigten, die sich hollywoodreife Verfolgungsjagden lieferten.

Mit wie vielen Jahren Gefängnis müssen mutmaßliche Täter rechnen? Steht Bewährung zur Debatte?

Die schlechte Nachricht vorab: mit Freiheitsstrafen ist in der Regel zu rechnen. Denn die Sprengung eines Geldautomaten stellt nicht mehr einen einfachen Diebstahl dar, der noch mit Geldstrafe geahndet werden kann. In aller Regel wird es sich hierbei um einen besonders schweren Fall handeln, der mit einem Mindestmaß von drei Monaten Freiheitsstrafe bestraft wird. Denn Geldautomaten sind durch die verschlossene Geldkassette, die sich im Inneren des massiven Automaten befindet, „durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gesondert gesichert“. Können einer Person mehrere Taten nachgewiesen werden, liegt der Schluss des gewerbsmäßigen Handelns nahe, was ebenfalls zu einer Strafschärfung führt.

Diebstahl mit Waffen, schwerer Bandendiebstahl Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion

Mit mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe ist zu rechnen, wenn das Gericht den verwendeten Sprengstoff als Waffe oder gefährliches Werkzeug einstuft. Da Automatensprengungen selten alleine durchgeführt werden, wird zudem schnell der Verdacht eines bandenmäßigen Handelns im Raum stehen. Der Nachweis, dass es sich bei den Tatverdächtigen um eine Bande handelt, wird vor allem dann leicht zu führen sein, wenn drei Personen am Tatort handeln. Eine Bande besteht nämlich stets aus mindestens drei Personen, von denen mindestens zwei am Tatgeschehen beteiligt sein müssen. Das Vorliegen einer Bande wird erst recht nachzuweisen sein, wenn den Tatverdächtigen mehrere Taten zur Last gelegt werden. Denn hierin äußert sich der Wille, gemeinsam fortgesetzt Diebstahls- und Raubtaten zu begehen.

Ein weiterer Verbrechenstatbestand steht mit der Sprengung selbst im Raum. Denn auch die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion ist strafbar. Jedenfalls dann, wenn Personen oder wertvolle Sachen (d.h. im Wert von mindestens 1.500,00 €) gefährdet werden. Geht eine Sprengung schief, weil zu viel Sprengstoff gebraucht wird, beschädigt dies schnell Türen von Sparkassenfilialen.

Räuberischer Diebstahl, Geiselnahme, erpresserischer Menschenraub

Wollen Täter besonders hohe Strafen vermeiden, sollten sie es dringend unterlassen, nach dem Entdecktwerden Gewalt oder Drohmittel anzuwenden. Denn dadurch geht erneut die zu erwartende Strafe spürbar nach oben. Auch bei einem räuberischen Diebstahl handelt es sich um ein Verbrechen. Doch im Unterschied zum schweren Bandendiebstahl liegt die Höchstrafe nicht bei zehn, sondern bei 15 Jahren Freiheitsstrafe. Stellt das Gericht dann auch noch fest, dass es sich um eine Bandentat handelt, ist die Mindeststrafe drei Jahre und damit in keinem Fall bewährungsfähig. Mindestens fünf Jahre werden es, wenn die Bandentäter irgendeine Art von Waffen, oder gefährliche Werkzeuge mitnehmen. Denn im bandenmäßigen Zusammenwirken erachtet der Gesetzgeber die Gefahr, dass eine solche auch tatsächlich benutzt wird, als besonders hoch. Ohne bandenmäßiges Handeln ist das Beisichführen von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen immerhin noch mit drei Jahren bedroht.

Halten Tatverdächtige noch dazu Personen für eine längere Zeit in ihrer Gewalt, verwirklichen sie in der Regel einen erpresserischen Menschenraub, der ebenfalls mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird, und zwar unabhängig davon, ob sich dabei Waffen oder gefährlicher Gegenstände bedienen.

Welches Verhalten empfiehlt der Rechtsanwalt?

In jedem meiner Artikel werden Sie einen Rat lesen und dieser gilt universell. Schweigen ist gold. Geständnisse, die ohne Beratung mit einem Verteidiger gemacht werden, können im weiteren Verlauf gravierende Folgen haben, die Tatverdächtige verständlicherweise nicht immer abschätzen können. Sollte ein Geständnis angestrebt werden, sollte dies gemeinsam mit dem Verteidiger akribisch vorbereitet werden. In jedem Fall sollte zudem ein Rechtsanwalt zur Hilfe genommen werden, wenn er nicht sowieso von Gesetzes wegen beigeordnet wird.

Fazit: Bewährung oder Knast?

Da die Bandbreite an möglichen Straftaten im Zusammenhang mit Automatensprengungen sehr groß ist, kommt es wie immer auf den Einzelfall an. Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren können dabei noch zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei der Strafzumessung sowie bei der Frage nach einer Bewährung kommt es auf Faktoren wie Vorstrafen, Lebenssituation, den konkreten Schaden und die Frage der Wiedergutmachung an. Daher verbietet sich eine allgemeine Schätzung.

Sollte Ihnen diese oder eine ähnliche Straftat zur Last gelegt werden, wenden Sie sich gerne jederzeit an mich.


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