Automatische Mobilfunkvertragsverlängerung um zwölf Monate in AGB zulässig

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Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, wonach sich Verträge nach Ablauf der 24-monatigen Laufzeit um weitere zwölf Monate verlängern, außer wenn eine der Vertragsparteien vorher kündigt, ist zulässig. Weder in dieser automatischen Verlängerung, noch in der Grundlaufzeit von 24 Monaten, ist eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers zu sehen. Eine formularmäßige Vertragsbestimmung ist unangemessen, wenn der Mobilfunkanbieter durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich seine eigenen Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchsetzen will, ohne ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen. Eine wesentliche Rolle spielt unter anderem, ob und in welchem Umfang der Vertragspartner aufgrund des Vertrages zeitlich in Anspruch genommen oder in sonstiger Weise in seinen persönlichen Verhältnissen beschränkt wird. Derlei Beschränkungen ergeben sich bei solchen Mobilfunkverträgen nicht. Der Vertragspartner muss auch die Mobilfunkleistungen nicht in Anspruch nehmen, er ist lediglich zur Zahlung der monatlichen Beträge verpflichtet. (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 08.04.2010 - I-17 U 203/09)


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