AXA Immoselect – Alternativen zur langwierigen Abwicklung

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Nach der Auflösung des AXA Immoselect im Oktober 2011 ist die Abwicklung des offenen Immobilienfonds im Gange. Nachdem die erste Auszahlung im April 2012 ausfiel, stellt das Management des AXA Immoselect eine Ausschüttung Ende Juli 2012 in Aussicht. Auch wurde eine Immobilie in Frankreich verkauft. Die weiteren Neuigkeiten im Monatsbericht Juni 2012 sind weniger erfreulich. So wurden im Zuge von Neubewertungen von Immobilien in Polen, den Niederlanden und Deutschland Abwertungen vorgenommen. Insgesamt wurden die Gebäude um insgesamt 8,6 Mio. Euro abgewertet, was einem Minus von 3,6 % entspricht.

Da die Abwicklung jedoch noch bis Oktober 2016 geplant ist. Für Anleger, die nicht weiter auf ihr Geld warten möchten, stellt sich die Frage, welche Alternativen es gibt. Ein Verkauf der Anteile des AXA Immoselect an der Börse ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich. Allerdings birgt ein Börsenverkauf Verlustrisiken. Aktuell bewegt sich der Börsenkurs bei etwa der Hälfte des Werts eines Anteils. Da auch Verkaufsgebühren fällig werden, ist ein Börsenverkauf momentan nicht für jeden Anleger des AXA Immoselect die erste Wahl.

Alternativen zur Abwicklung

Eine Alternative zum weiteren Abwarten der Abwicklung und zum Börsenverkauf bietet die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für Anleger des AXA Immoselect gibt es neben der Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung geltend zu machen, auch eine weitere Möglichkeit. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH konnte für Anleger des AXA Immoselect bereits Vergleiche mit Banken abschließen. Zum Beispiel mit der Hamburger Sparkasse (Haspa). Anleger, die angesichts der langen Dauer nicht weiter an der Abwicklung des AXA Immoselect teilnehmen möchten, können sich bei der Anlegerkanzlei Dr. Stoll und Kollegen über ihre individuellen Handlungsmöglichkeiten informieren.

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie bei uns. Sie wissen danach, was Sie tun können. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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