AXA IMMOSELECT: Schadensersatz für Anleger wegen falscher Beratung

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Auch die AXA lässt ihren eingefrorenen Offenen Immobilienfonds AXA IMMOSELECT für weitere bis zu 12 Monate geschlossen. Bis maximal zum 16. November 2011 bleibe die Rücknahme ausgesetzt, ließ AXA Investment Managers am 12. November 2010 verlauten. Die Anleger kommen damit auch weiterhin nicht an ihr Geld.

Diejenigen, die von der Möglichkeit der Veräußerung an der Börse Gebrauch machen wollen, müssen erhebliche Verluste hinnehmen. Am 17. November 2010 lag der Börsenkurs des 2,7 Mrd. € schweren Immobilienfonds rund 30 Prozent unter dem offiziellen Anteilspreis der Fondsgesellschaft. Mit dem Rückgang auf 39 € erreicht der Kurs des AXA-Fonds ein Rekordtief.

Vielen unserer Mandanten wurde die Beteiligung an Offenen Immobilienfonds wie dem AXA IMMOSELECT von ihrer Bank als sichere Sachwertanlage angeboten. Verlustrisiken gebe es nicht, die Anleger kämen jederzeit an ihr Geld und könnten durch monatliche Entnahmen ihren Lebensunterhalt im Alter finanzieren.

Heute, nach der Aussetzung der Rücknahme bei derzeit 10 und der eingeläuteten Liquidation von 3 weiteren dieser Fonds stellt sich für viele Anleger, die sich nach einer Beratung durch ihre Bank oder ihren Anlageberater am AXA IMMOSELECT beteiligt haben, die Frage, ob sie richtig beraten wurden. In vier Punkten drängen sich Beratungsfehler geradezu auf:

  • Sicherheit vor Wertverlusten

Viele Anleger haben in den AXA IMMOSELECT investiert, weil ihnen diese Anlagen als sicher, gleichsam als Ersatz für Festgeldanlagen angepriesen wurden. Die zum Teil erheblichen Abwertungen Offener Immobilienfonds haben erhebliche Risiken in Bezug auf Wertverluste aufgezeigt. Auslöser für die Abwertungen waren Neubewertungen der Fondsimmobilien, die nach dem Überschreiten des Höhepunkts der Immobilienblase mit zum Teil astronomischen Kaufpreisen erforderlich wurden.

Wenn in der Beratung nicht auf das Risiko von Wertverlusten beim AXA IMMOSELECT hingewiesen wurde, könnte der Berater schadensersatzpflichtig sein. Alternative zu Festgeld

Festgeldanlagen bei deutschen Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind durch den Einlagensicherungsfonds geschützt. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditinstituts sind die Anlegergelder dadurch sicher. Wertverluste sind daher nicht zu befürchten. Ganz anders bei Offenen Immobilienfonds wie dem AXA IMMOSELECT, hier sind Wertverluste, wie die jüngste Vergangenheit zeigt, möglich.

Wenn eine Anlage am AXA IMMOSELECT als Alternative zur Festgeldanlage empfohlen wurde, könnte der Berater schadensersatzpflichtig sein.

  • Risiko der Aussetzung der Rücknahme

Viele Anleger haben Kapital, das sie zur Altersvorsorge angespart haben, in den AXA IMMOSELECT investiert und geben in regelmäßigen Abständen Anteile zurück, um ihren Lebensunterhalt davon zu finanzieren. Mit der Aussetzung der Rücknahme stehen sie oft mittellos da oder müssen ihren Lebensunterhalt zumindest stark einschränken.

Wenn auf das Risiko der Aussetzung der Rücknahme beim AXA IMMOSELECT nicht hingewiesen wurde, könnte der Berater schadensersatzpflichtig sein.

  • Rückvergütungen (Kickbacks)

Banken, Sparkassen und andere Finanzdienstleister, die ihre Kunden berieten, haben für die Empfehlung zur Beteiligung an Offenen Immobilienfonds wie dem AXA IMMOSELECT in der Regel Teile des Ausgabeaufschlages (Agio) erhalten und bekommen Teile der Verwaltungsvergütung als Bestandsprovision. Über dieses wirtschaftliche Eigeninteresse hätten sie ihre Kunden nach der Kickback-Rechtsprechung des BGH vorab informieren müssen, was in vielen uns bekannten Fällen nicht der Fall war.

Wurde über das finanzielle Eigeninteresse durch den Berater nicht informiert, könnte der Berater schadensersatzpflichtig sein.

Da Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit der Beteiligung am AXA IMMOSELECT zum Teil innerhalb von 3 Jahren ab Zeichnung verjähren, ist betroffenen Anlegern dringend anzuraten, sich von einem erfahrenen Fachanwalt entsprechend beraten zu lassen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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