Axa Reiserücktrittsversicherung zahlt gesundheitsbedingten Reiserücktritt

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Die Axa Assistance Deutschland GmbH hat nach Einschaltung der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einer Erstattung zugestimmt für einen Versicherten, der wegen eines Bandscheibenvorfalls seine Reise nicht antreten konnte. Der Mandant hatte die Reise über seine Miles & More Kreditkarte gebucht und konnte aufgrund des Vorfalls nicht reisen. Nach anfänglicher Leistungsablehnung durch Axa, weil der Mandant erst einen Tag nach Anreise einen Arzt aufsuchte, überzeugte die detaillierte rechtliche Analyse der Kanzlei L & P, vertreten durch Fachanwältin für Versicherungsrecht Rechtsanwältin Aylin Kempf, die Versicherung von ihrem Fehler, woraufhin diese die Entscheidung schnell und unkompliziert korrigierte.

Die Reiserücktrittsversicherung Axa Assistance Deutschland GmbH hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft Ersatz an einen Versicherten geleistet, der wegen eines Bandscheibenvorfalls seine Reise nicht antreten konnte.

Unser Mandant hatte für den Herbst 2022 über seine Miles & More Kreditkarte ein Hotel in Südtirol gebucht. Am Tag der Anreise erlitt er einen Bandscheibenvorfall und konnte daher die Reise nicht antreten. Unser Mandant beantragte daraufhin Leistungen bei der Reiserücktrittsversicherung der Miles & More Kreditkarte, der Axa Assistance Deutschland GmbH.

Leistungsablehnung durch die Reiserücktrittsversicherung Axa Assistance Deutschland GmbH

Diese lehnte in der Folge aber die Leistung mit der Begründung ab, dass unser Mandant nicht am Tag der Anreise, sondern erst am nachfolgenden Tag seinen Arzt aufgesucht hatte.  

Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.

Mandatsübernahme durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war und legte dies gegenüber der Axa Assistance auch ausführlich dar.

Anerkenntnis durch die Axa Assistance Deutschland GmbH

Nicht einmal zwei Monate später war das Verfahren auch schon wieder beendet, weil die Axa Assistance zeitnah erklärte, den Schaden unverzüglich zu erstatten.

 „Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Ablehnung der Kostenübernahme durch die Versicherung aus unserer Sicht falsch war. Es war daher klar, dass die Axa Assistance ihre Entscheidung nicht aufrechterhalten konnte. Dass dies gleichwohl so schnell und unkompliziert erfolgte, lag natürlich im Interesse unserer Mandantschaft, die über die Zahlung sehr erfreut war“, zieht die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, das Resümee aus dem Verfahren.


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