Babyboom durch Corona? Die elterliche Sorge

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Immer öfter, vor allem in der Covid-19 Pandemie, kommt das Thema der sogenannten ,,Babyflaute“ oder auch des ,,Corona-Babys“ auf. Inwiefern beeinflusst die Pandemie die Geburtenrate Deutschlands? Ausgehend von einigen Studien ergibt sich aktuell noch keine spürbare Auswirkung hinsichtlich der Geburtenrate in Deutschland. Dies wurde zunächst gegenteilig vermutet.

Trotz dessen, gibt es vermehrte Neugeburten, die einige Pflichten als werdendes Elternteil mit sich bringen. Und auch aus juristischer Sicht. Was muss beachtet werden?

Nicht nur die Geburt eines Kindes, sondern auch die Vorbereitung auf ein kommendes Leben des Kindes nimmt einiges an Zeit und Verantwortung in Anspruch. Daher ist es essenziell, sich professionell beraten zu lassen, um langfristige Komplikationen bestmöglich zu beseitigen. Somit kann eine Vorbereitung auf eine kommende Geburt so angenehm wie möglich für alle Beteiligten gestaltet werden.

Besteht eine Ausfindung der Schwangerschaft, gilt es, individuelle Antrage bei Ämtern zu stellen. Beispielsweise das Eltern- oder Kindergeld. Außerdem muss geregelt werden, welches Elternteil des ungeborenes Kindes, welchen Anteil des Sorgerechts, folglich übernehmen wird.

Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht grundsätzlich der Mutter das alleinige Sorgerecht zu. Diese Vorgabe ist veränderbar, wenn die Eltern eine Sorgeerklärung von dem Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkunden lassen. Die unverheirateten Eltern stehen nicht in der Pflicht eine Partnerschaft zu führen oder einen gemeinsamen Wohnsitz zu beziehen.

Durch eine Ehe der Eltern wird das Sorgerecht  des Kindes automatisch beiden Elternteilen zugeschrieben.

Die Sorgeerklärung kann bereits vor der Geburt des Kindes erstellt und beurkundet werden.

 Durch individuelle Lösungen des Umgangs mit dem Kind kann für alle Parteien ein angenehmer und unkomplizierter Ablauf stattfinden. Grundvoraussetzung dabei ist eine funktionierende Kommunikation und eine Klärung grundsätzlicher Bedürfnisse des Kindes.

Falls die Eheleute beziehungsweise die Eltern des Kindes den Wunsch, aufgrund des Wohlbefindens des Kindes, auf ein alleiniges Sorgerecht haben, sollte sie/er juristische Unterstützung in Anspruch nehmen und dieses mithilfe von Rechtsberatung, erstmals außergerichtlich versuchen zu klären. Es ist essenziell zu erwähnen, dass eine Chancengleichheit beider Parteien grundsätzlich besteht. Die Beschlüsse hängen letztendlich von Lebensumständen und beispielsweise der Bindung zu dem Kind ab.

Einschränkungen gibt es dann, wenn die Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts dem Kindeswohl widerspricht. Weitere Einschränkungen entstehen, wenn das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat und dem alleinigen Sorgerecht widerspricht. Kinder mit Vollendung des 14. Lebensjahr sind durch das Familiengericht anzuhören.

Eine komplette Ausschließung des anderen Elternteil ist aufgrund des Umgangsrechts ebenso nur mit Einschränkungen zu betrachten. Das Umgangsrecht kann nur auf Dauer entzogen werden, wenn das Kind massiv eingeschränkt wird und das Kindeswohl gefährdet ist.

Dies und auch andere Vorwürfe bezüglich des Kindeswohls werden vom Jugendamt begutachtet. Um im Sinne des Kindes und dieses erfolgreich durchsetzen zu können ist juristische Hilfe durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt im Normalfall von Vorteil.

Wenn das Jugendamt in beiden Elternteilen eine Gefahr sieht, kann durch Begleitung des Jugendamtes der Umgang gestattet werden. Auch in solchen Fällen können Anwältinnen und Anwälte eine große Unterstützung sein.

Geregelt in § 1631 BGB, ist es die Pflicht der Erziehungsberechtigten eines Kindes, dieses zu erziehen und zu pflegen. Dieses ist ebenso in Artikel 5 der UN-Kinderrechtkonvention, welches sich auf die Rechte eines Kindes beziehen, festgelegt.

Mit der Geburt eines Kindes beginnt auch die Entwicklung einer natürlichen Person und eines neuen Trägers von Rechten und Pflichten, auch Rechtssubjekt genannt.

Infolge, ist es ein gewisses Privileg diesem heranwachsenden Kind gegenüber eine Grundsicherung - auch in juristischer Hinsicht - zu bieten. Diese werden beispielsweise durch die Lebensumstände oder auch Präferenzen der Eltern beeinflusst. Um diese genauer zu personalisieren, ist eine professionelle Beratung von Vorteil.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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