Baden-Württemberg: Winterabschiebestopp über Weihnachten bis Heilige Drei Könige - 5 Länder betroffen

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Baden-Württemberg wird über Weihnachten bis auf weiteres werden keine Menschen in die Länder Serbien, Mazedonien, Bosnien, Kosovo und Montenegro abschieben.

 Ausnahmen gelten für Straftäter und Gefährder aus dem terroristischen Kreis. Deren Abschiebungsanordnungen werden nach Aussage der Landesregierung vollzogen.  

Die Regelung gilt bis einschließlich Heilige Drei Könige (06.01.2014).

Mitgeteilt von RA Hekler

Rechtsanwalt Hekler berät im Bereich des Einbürgerungs- und Ausländerrechtes bundesweit. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und Mitglied des Arbeitskreises für Ausländer- und Asylrecht.


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