BaFin verdächtigt die MIH Varioplan Sachwerte GmbH & Co. KG gegen Prospektpflicht zu verstoßen.

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MIH Varioplan Sachwerte GmbH & Co. KG im Visier der Bafin

Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat Bedenken geäußert, dass die MIH Varioplan Sachwerte GmbH & Co. KG Genussrechte des Unternehmens in Deutschland ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt öffentlich anbietet. Dies geht aus einer Veröffentlichung der BaFin hervor.


Hintergrund

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Vermögensanlagen nur öffentlich angeboten werden dürfen, wenn die BaFin den Verkaufsprospekt zuvor genehmigt hat. 

Dieser Prospekt muss die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthalten und sowohl verständlich als auch kohärent (widerspruchsfrei) sein. Die BaFin prüft jedoch nicht die inhaltliche Richtigkeit der Prospektangaben, die Seriosität des Emittenten oder das Produkt selbst. 

Die Emittenten sind für die Richtigkeit ihrer Angaben verantwortlich.


Situation der MIH Varioplan Sachwerte GmbH & Co. KG

Die BaFin hat keine Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht bei der MIH Varioplan Sachwerte GmbH & Co. KG gefunden. 

Daher besteht der Verdacht, dass das Unternehmen Genussrechte ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt öffentlich anbietet.


Rechtsfolgen für Anleger

Anleger, die in Vermögensanlagen investieren, sollten dies immer auf der Grundlage aller erforderlichen Informationen tun. Sollte sich herausstellen, dass ein Unternehmen wie die MIH Varioplan Sachwerte GmbH & Co. KG gegen diese Vorschriften verstoßen hat, könnten sich für Anleger verschiedene Rechtsfolgen ergeben:

  1. Anspruch auf Schadensersatz: Anleger könnten Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen, wenn sie durch den Erwerb der Genussrechte aufgrund fehlender oder irreführender Informationen Schaden erlitten haben.
  2. Erstattungsansprüche: Unter bestimmten Umständen könnten Anleger auch Erstattungsansprüche geltend machen, insbesondere wenn nachgewiesen wird, dass das Angebot der Genussrechte rechtswidrig war.


Empfehlung der BaFin

Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, Investitionen in Vermögensanlagen immer nur auf der Grundlage aller erforderlichen Informationen zu tätigen. 

Zudem können Interessierte überprüfen, ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist.

Weitere Details zu den aktuellen Entwicklungen in dieser Sache finden Sie unter

MIH Varioplan Sachwerte GmbH & Co. KG: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt


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Die Verletzung der Prospektpflicht bei angebotenen Finanzprodukten und deren Konsequenz



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Foto(s): Dr. Holger Traub generiert über Midjourney ai

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