Die Verletzung der Prospektpflicht bei angebotenen Finanzprodukten und deren Konsequenz.
- 11 Minuten Lesezeit
1. Einführung
Die Prospektpflicht ist ein wichtiger Aspekt des Anlegerschutzes im Finanzsektor. Sie stellt sicher, dass potenzielle Investoren über alle relevanten Informationen verfügen, bevor sie eine Investitionsentscheidung treffen.
Eine Verletzung der Prospektpflicht kann erhebliche rechtliche Konsequenzen für die beteiligten Parteien haben und auf Seiten der Anleger zu Schadensersatzansprüchen führen.
2. Verständnis der Verletzung der Prospektpflicht bei Finanzprodukten
Die Prospektpflicht bezieht sich auf die gesetzliche Verpflichtung, einen Prospekt zu erstellen und zu veröffentlichen, wenn Wertpapiere öffentlich angeboten oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen werden sollen.
Der Prospekt muss alle relevanten Informationen über das Wertpapier und den Emittenten enthalten, um potenzielle Investoren zu informieren und zu schützen.
Eine Verletzung der Prospektpflicht liegt vor, wenn der Prospekt nicht erstellt, nicht veröffentlicht oder wenn wichtige Informationen vorenthalten werden.
3. Typische Verletzungen einer Prospektpflicht
Typische Verletzungen der Prospektpflicht können beispielsweise das Unterlassen der Erstellung oder Veröffentlichung eines Prospekts, das Vorenthalten wichtiger Informationen oder die Bereitstellung falscher oder irreführender Informationen im Prospekt sein.
4. Konsequenzen einer Verletzung der Prospektpflicht
Die Konsequenzen einer Verletzung der Prospektpflicht können erheblich sein. Sie können zu Schadensersatzansprüchen von Anlegern führen, die aufgrund unzureichender oder falscher Informationen im Prospekt einen finanziellen Verlust erlitten haben. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Prospektpflicht auch zu regulatorischen Sanktionen und Strafen führen.
5. Vorgehen betroffener Anleger
Betroffene Anleger, die einen finanziellen Verlust aufgrund einer Verletzung der Prospektpflicht erlitten haben, können Schadensersatzansprüche geltend machen.
Sie sollten sich an einen Rechtsanwalt wenden, der auf das Kapitalmarktrecht spezialisiert ist, um ihre Rechte und Möglichkeiten zu prüfen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung der Prospektpflicht verjähren können, daher sollten betroffene Anleger nicht zögern, rechtlichen Rat einzuholen.
6. Unternehmen, bei welchen die Bafin Verletzungen der Prospektpflicht vermutet
a) Clever Business (Schweiz) AG: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt
Die Finanzaufsicht BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Clever Business (Schweiz) AG in Deutschland eigene Vermögensanlagen ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt öffentlich anbietet und auf der Website Cashcow 24-7.com bewirbt.
b) Avantax Invest Group: Verdacht auf öffentliches Angebot ohne erforderlichen Prospekt
Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Avantax Invest Group in Deutschland Wertpapiere in Form von Aktien ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.
c) WFP Worldwide Forest Professionals Ltd.: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt
Die Finanzaufsicht BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die WFP Worldwide Forest Professionals Ltd. in Deutschland eigene Vermögensanlagen ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.
d) Investition in Paulownia-Bäume: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt
Die Finanzaufsicht BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die „Woodland Invest“ in Deutschland eigene Vermögensanlagen öffentlich anbietet.
e) Aktien der Swiss Investment Solution: Verdacht auf öffentliches Angebot ohne erforderlichen Prospekt
Die Finanzaufsicht BaFin verdächtigt die Swiss Investment Solution mit angeblichem Sitz in Genf, Schweiz, eigene Aktien ohne den erforderlichen Prospekt in Deutschland öffentlich anzubieten.
f) Aktien der Green Technologies Group Ltd.: Verdacht auf öffentliches Angebot ohne erforderlichen Prospekt
Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht , dass die Green Technologies Group Ltd., in Deutschland eigene Aktien ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.
g) Aktien der Punk Industries AB: Verdacht auf öffentliches Angebot ohne erforderliches Wertpapier-Informationsblatt
Die Finanzaufsicht BaFin verdächtigt die Punk Industries AB, ihre Aktien ohne das erforderliche Wertpapier-Informationsblatt in Deutschland öffentlich anzubieten.
h) Ecological Technologies Ltd., Enterprise Investment und Swift Invest Solutions dürfen Aktien der Ecological Technologies Ltd.: Prospekt fehlt
Die Finanzaufsicht BaFin hat der Ecological Technologies Ltd., der Enterprise Investment und der Swift Invest Solutions am 26. Juli 2023 untersagt, Aktien der Ecological Technologies Ltd. in Deutschland öffentlich anzubieten.
i) Wandelanleihe der Velocitas Trading OÜ: Verdacht auf öffentliches Angebot ohne erforderlichen Prospekt
Die Finanzaufsicht BaFin verdächtigt die Velocitas Trading OÜ, Wandelanleihen der eigenen Gesellschaft ohne den erforderlichen Prospekt in Deutschland öffentlich anzubieten.
j) Vermögensanlagen der Life Forestry Switzerland AG: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt
Der Finanzaufsicht BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die in Stans, Schweiz, ansässige Life Forestry Switzerland AG in Deutschland Vermögensanlagen unter der Bezeichnung „Premium Wood – Land Lease“ öffentlich anbietet.
k) Aktien der Ecological Technologies Ltd.: Verdacht auf öffentliches Angebot ohne erforderlichen Prospekt
Die Finanzaufsicht BaFin verdächtigt die Seidel Finance mit angeblichem Sitz in London, Vereinigtes Königreich, Aktien der Ecological Technologies Ltd. ohne den erforderlichen Prospekt in Deutschland öffentlich anzubieten.
l) Green Wood International AG: BaFin untersagt das öffentliche Angebot von „schuldrechtlichen Erlösbeteiligungsansprüchen an Paulownia Bäumen“
Die BaFin untersagte am 22. Februar 2023 der Green Wood International AG das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen in Form von „schuldrechtlichen Erlösbeteiligungsansprüchen an Paulownia Bäumen“.
m) Aktien der Ecological Technologies Ltd.: Verdacht auf öffentliches Angebot ohne erforderlichen Prospekt
Die Finanzaufsicht BaFin verdächtigt die Ecological Technologies Ltd., die Enterprise Investment und die Swift Invest Solutions, Aktien der Ecological Technologies Ltd. ohne den erforderlichen Prospekt in Deutschland öffentlich anzubieten.
n) Prospekt fehlt: Performance to Go PLC darf ihre „vorbörslichen kumulierenden Vorzugsaktien“ nicht öffentlich anbieten
Die Finanzaufsicht BaFin hat der Performance to Go PLC am 30. Mai 2022 untersagt, ihre „vorbörslichen kumulierenden Vorzugsaktien“ in Deutschland öffentlich anzubieten.
o) Green Assets Holding AG: BaFin untersagt das öffentliche Angebot der Green Assets Holding AG von Aktien der fox e-mobility AG in Deutschland
Die BaFin hat am 7. November 2022 das öffentliche Angebot von Aktien der fox e-mobility AG durch die Green Assets Holding AG wegen Verstoßes gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung untersagt.
p) Ramford Analytics Inc.: BaFin untersagt das öffentliche Angebot von Aktien
Die BaFin hat mit Bescheid vom 23. August 2021 das öffentliche Angebot von Inhaberaktien der Ramford Analytics Inc. wegen Verstoßes gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung untersagt.
q) Hydro Invest S. A.: Verdacht auf öffentliches Angebot von Aktien der Hydro Invest S. A. ohne erforderlichen Prospekt
Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Hydro Invest S. A. in Deutschland Wertpapiere in Form von Aktien der Hydro Invest S. A. ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.
r) MudaPar S. A.: Verdacht auf öffentliches Angebot von Aktien der MudaPar S. A. ohne erforderlichen Prospekt
Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die MudaPar S. A. in Deutschland Wertpapiere in Form von Aktien der MudaPar S. A. ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.
s) Paraguay Fresh S. A.: Verdacht auf öffentliches Angebot von Aktien der Paraguay Fresh S. A. ohne erforderlichen Prospekt
Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Paraguay Fresh S. A. in Deutschland Wertpapiere in Form von Aktien der Paraguay Fresh S. A. ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.
t) Performance to Go PLC: Verdacht auf öffentliches Angebot von „vorbörslichen kumulierenden Vorzugs-Aktien“ der Performance to Go PLC ohne erforderlichen Prospekt
Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Performance to Go PLC in Deutschland Wertpapiere in Form von „vorbörslichen kumulierenden Vorzugs-Aktien“ der Performance to Go PLC ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.
u) 4DMed Limited: BaFin untersagt das öffentliche Angebot von Aktien der 4DMed Limited
Die BaFin hat am 1. Februar 2022 das öffentliche Angebot von Aktien der 4DMed Limited durch die 4DMed Limited selbst, nach eigenen Angaben mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika, wegen Verstoßes gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung untersagt.
v) Diagenics Group SE Germany: Hinreichend begründeter Verdacht für öffentliches Angebot von Aktien der Diagenics Group SE ohne erforderlichen Prospekt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Diagenics Group SE Germany, nach eigenen Angaben mit Sitz in Essen, in Deutschland Wertpapiere in Form von Aktien der Diagenics Group SE ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.
w) Pegasus Development GmbH: BaFin untersagt das öffentliche Angebot von Aktien der Pegasus Development Inc.
Die BaFin hat am 15. April 2021 das öffentliche Angebot Aktien der Pegasus Development Inc. durch die Pegasus Development GmbH, nach eigenen Angaben mit Sitz in 60325 Frankfurt am Main, wegen Verstoßes gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung untersagt.
x) Baum Arche eG: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt
Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Baum Arche eG, nach eigenen Angaben mit Sitz in Barckhausstraße 1, 60325 Frankfurt, in Deutschland eine Vermögensanlage in Form von Genossenschaftsanteilen der Baum Arche eG öffentlich anbietet. Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz wurde hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht.
y) Wonderkiri OÜ: Hinreichend begründeter Verdacht für fehlenden Prospekt
Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Wonderkiri OÜ mit Sitz in Tallinn, Estland, Wertpapiere in Form von „naos token“ unter wonderkiri.de/ ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.
z) SV Financial Service (SVFS): Hinreichend begründeter Verdacht für fehlenden Prospekt
Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die SV Financial Service, nach eigenen Angaben mit Sitz in der Kleingasse 6-18, 1030 Wien, Österreich, in Deutschland Wertpapiere in Form angeblicher Vorzugsaktien des Unternehmens YouTube ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.
7. Fazit
Die Prospektpflicht spielt eine entscheidende Rolle im Anlegerschutz.
Eine Verletzung dieser Pflicht kann erhebliche rechtliche Konsequenzen haben und zu Schadensersatzansprüchen führen.
Anleger, die einen finanziellen Verlust aufgrund einer Verletzung der Prospektpflicht erlitten haben, sollten rechtlichen Rat einholen, um ihre Rechte zu wahren und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten.
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