Bahnbrechendes Urteil gegen die Mercedes Benz Bank – Widerruf schlägt durch

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Derzeit häufen sich die Berichte über Abgasmanipulationen bei Mercedes-Benz-Modellen. Hunderttausende Fahrzeuge sind von Rückrufaktionen betroffen. Gleichzeitig drohen in Stuttgart, Frankfurt am Main und vielen weiteren Städten Fahrverbote. Autofahrer sollten wissen, dass der Widerruf des Autokreditvertrages nicht nur für Betroffene des Abgasskandals eine Lösungsmöglichkeit darstellen kann. Denn für den erfolgreichen Widerruf ist nicht der verbaute Motor entscheidend, sondern Fehler im Kreditvertrag. 

Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil von 21.08.2018 (Aktenzeichen 25 O 73/18) die Verbraucherrechte weiter gestärkt. Mit dem erfolgreichen Widerruf seines Darlehensvertrags konnte ein Mercedes-Besitzer den kompletten Darlehensvertrag samt Kaufvertrag rückabwickeln. Das bedeutet konkret: Er erhält die bezahlten Raten und die Anzahlung zurück, kommt aus dem Finanzierungsvertrag raus und muss nicht diesen weiter tilgen. Im Gegenzug gibt er das Auto zurück. 

Der Sachverhalt – Irreführende Informationen über den im Falle des Widerrufs geschuldeten Zinsbetrages 

Der Kläger erwarb im August 2014 einen gebrauchten Mercedes zu einem Kaufpreis in Höhe von 26.600,00 EUR und finanzierte einen Teil durch einen Kreditvertrag bei der Mercedes Benz Bank. Er begann im September 2014 mit der Ratenzahlung. Im August 2017 widerrief der Kläger den Darlehensvertrag. Die Bank lehnte den Widerruf jedoch ab, sodass der Mercedesfahrer Klage gegen die Mercedes Benz Bank beim Landgericht Stuttgart einreichte

Im betreffenden Finanzierungsvertrag sieht das Landgericht Stuttgart Fehler bei der Widerrufsinformation: In der Belehrung der Mercedes Benz Bank heißt es zum einem, dass der Darlehensnehmer im Falle des Widerrufs „für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten hat“. Dieser Betrag betrug gemäß Darlehensvertrag 4,17 % p.a. Zwei Sätze weiter in derselben Belehrung ist jedoch zu lesen, dass „pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von 0,00 zu zahlen“ sei. Damit sind diese Angeben irreführend und nicht ordnungsgemäß. 

Da ein einziger Fehler ausreicht, um den Kreditvertrag widerrufen zu können, hat das Gericht die übrigen Fehler nicht mehr geprüft.

Die Art der Belehrung über die Widerrufsfolgen findet sich nicht nur in den von der Mercedes Benz Bank genutzten Formularen. Insbesondere in den Darlehensformularen der BWM Bank sowie der Volkswagen Bank und ihren Niederlassungen haben wir diesen Fehler ebenfalls gefunden. 

Die Rechtsfolgen eines Widerrufs

Das Besondere an diesem Urteil ist, dass die Bank auf Grund der irreführenden Angaben sich an ihre Darlehensbedingungen halten muss und im Gegenzug keinen Anspruch auf die Zinsen hat. In den Bedingungen ist nämlich zweimal der Hinweis zu finden, dass keine Zinsen zu entrichten sind. Zum einen in der bereits dargelegten „0,00 EUR“ Information und zum anderen einer anderen Stelle, an der es heißt, dass innerhalb der Widerrufsfrist kein Sollzins zu entrichten ist. 

Da mangels richtiger Belehrung diese Frist gar nicht zu laufen begonnen hat, hat das Gericht den vereinbarten Sollzins nicht abgezogen. 



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