Bankhaus Maple verklagt Ernst&Young auf 195 Millionen Schadensersatz

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Das im Skandal rund um Cum-Ex in der Öffentlichkeit bekannt gewordene Bankhaus Maple soll den Staat um einige Millionen Euro betrogen haben. Das Bankhaus verklagt nun die Unternehmensberatung Ernst&Young (EY). Diese soll für den Schaden mitverantwortlich sein.

Das Frankfurter Bankhaus Maple wirft der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft EY vor, im Rahmen der Cum-Ex-Geschäfte falsch beraten worden zu sein. Der Insolvenzverwalter der Maple Bank hat EY auf 195 Millionen Euro Schadensersatz aus der Falschberatung verklagt. Der Fall wird wohl von einer Spezialkammer am Landgericht Stuttgart verhandelt.

Grund der Klage gegen EY

Ernst&Young sei für den Schaden mitverantwortlich. Der Insolvenzverwalter argumentiert, dass die Steuerberater falsch beraten und die Wirtschaftsprüfer widerrechtlich ein Testat erteilt hätten, obwohl die Bank für die äußerst riskanten Geschäfte keinerlei Rückstellungen gebildet habe. Die Maple Bank war 2016 wegen der massiven Verwicklung in Cum-Ex-Geschäfte in Insolvenz geraten.

Die Unternehmensberatung EY wies die Anschuldigungen durch einen Sprecher zurück. „Wir betonen, dass wir an der Gestaltung von Cum-Ex-Geschäften weder in diesem Fall noch in anderen Fällen beteiligt waren.“

Cum-Ex-Geschäfte wurden durch die handelnden Banken durch Aktiengeschäfte vor (cum) und nach (ex) dem Dividendenstichtag durchgeführt. Es wurden rund um den Dividendenstichtag Aktien mit und ohne Dividenden-Ausschüttungsanspruch gehandelt und zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Durch die Finanzämter wurde sodann niemals gezahlte Kapitalertragsteuer erstattet. Dem Fiskus entstand durch diese Geschäfte ein Schaden in Milliardenhöhe.

Unternehmensberatung Ernst&Young

Die Unternehmensberatung EY ist auch im Rahmen des jüngsten Wirecard-Skandals in die Öffentlichkeit gerückt. In diesem Zusammenhang war EY für Wirecard tätig und hatte dem Zahlungsdienstleister über mehrere Jahre hinweg den Jahresabschluss testiert. 


Ihr Rechtsanwalt
Christian Keßler



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