Bankkonto gehackt – Rückbuchung möglich? Urteil stärkt Verbraucherrechte
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Immer mehr Menschen nutzen digitale Zahlungssysteme wie Apple Pay – doch was passiert, wenn Betrüger auf das eigene Bankkonto zugreifen? Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Karlsruhe (LG Karlsruhe, Urteil vom 23.11.2023 – Az. 2 O 312/22) zeigt, dass geschädigte Verbraucher nicht schutzlos sind – auch wenn Banken zunächst jede Verantwortung von sich weisen.
Über 42.000 Euro unautorisiert abgebucht – Bank verweigert Erstattung
Ein Bankkunde entdeckte während einer Auslandsreise, dass innerhalb kürzester Zeit 122 Abbuchungen über insgesamt rund 42.000 Euro von seinem Konto erfolgt waren – über ein Apple-Pay-Konto, das ohne sein Wissen auf einem fremden Gerät eingerichtet wurde. Der Mann erstattete sofort Strafanzeige und forderte seine Bank zur Rückerstattung des Betrags auf.
Doch die Bank blockte ab: Die Transaktionen seien angeblich vom Kunden autorisiert worden. Außerdem habe er seine Zugangsdaten nicht ausreichend geschützt – so die Argumentation der Bank.
LG Karlsruhe: Bank haftet – keine ausreichende Authentifizierung
Das Landgericht Karlsruhe gab dem Kunden Recht. Nach § 675u BGB muss die Bank nachweisen, dass eine gültige Autorisierung der Zahlungen vorliegt. Sie ist zudem gemäß § 675w BGB verpflichtet, technische Nachweise darüber zu erbringen, dass die Transaktionen ordnungsgemäß authentifiziert und nicht gestört waren.
Im konkreten Fall konnte die Bank diese Beweise nicht liefern. Insbesondere fehlte der Nachweis, dass die Einrichtung des Apple-Pay-Kontos mit Zwei-Faktor-Authentifizierung oder einer anderen hinreichenden Sicherheitsmaßnahme abgesichert war.
Auch der Vorwurf grober Fahrlässigkeit ließ sich nicht halten: Der Kläger hatte keine bewusste Freigabe erteilt, und ein etwaiger technischer Fehler ging zu Lasten der Bank.
Rechtsanwalt Cocron: Banken in der Pflicht – Betroffene sollten handeln
Nach Ansicht von Rechtsanwalt István Cocron von der Kanzlei Cocron in Berlin zeigt dieses Urteil, dass Banken nicht einfach pauschal die Verantwortung ablehnen dürfen:
„Wenn ein Konto kompromittiert wurde, müssen Banken den sicheren Ablauf der Transaktion technisch beweisen – nicht der Kunde seine Unschuld. Wer Opfer eines solchen Angriffs wurde, sollte sich anwaltlich beraten lassen und keinesfalls vorschnell aufgeben.“
Die Kanzlei Cocron hat bereits zahlreiche Mandanten bei der Rückforderung unautorisierter Zahlungen unterstützt – nicht nur bei Bankbetrug, sondern auch bei Fällen im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel oder Zahlungsdienstleisterhaftung.
Was Sie tun sollten, wenn Ihr Konto gehackt wurde:
Sofort Ihre Bank informieren und das Konto sperren lassen
Strafanzeige erstatten bei der Polizei oder online
Alle Kontoauszüge sichern und dokumentieren
Rechtliche Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt – z. B. über www.ra-cocron.de
Rückforderungsanspruch unter Berufung auf § 675u BGB geltend machen
Fazit: Das Urteil aus Karlsruhe ist ein wichtiges Signal: Banken dürfen sich bei Betrugsfällen nicht einfach aus der Verantwortung ziehen. Wer betroffen ist, sollte konsequent seine Rechte geltend machen – idealerweise mit anwaltlicher Unterstützung.
Weitere Infos auch unter: https://ra-cocron.de/fallkreise/online-banking-betrug/
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