Bankrott der KTG Agrar – Fall des prominenten Agrarkonzerns

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Die KTG Agrar SE gehört europaweit zu den größten Produzenten im landwirtschaftlichen Bereich. Am 05. Juli 2016 hat das Agrarunternehmen nun jedoch Insolvenzantrag beim zuständigen Hamburger Amtsgericht gestellt. Grund dafür war die akute Zahlungsnot gegenüber Anleihegläubigern.

Die KTG Agrar SE finanzierte ihre Expansion zu einem Großteil durch die Ausgabe von Anleihen. Die am 06. Juni 2016 fällige Ausschüttung von Anleihezinsen mit einem Volumen von ca. 18 Millionen EURO blieb aus. Der Vorstand des Konzerns vertröstete die Anleger ohne belastbare Entschuldigungsgründe und versprach die schnellstmögliche Auszahlung. Doch bereits am 10. Juni folgten weitere Entschuldigungen; am 19. Juni setzte man die Ausschüttung sogar bis zum 30. Juni 2016 – dem Tage der Hauptversammlung – aus. Das Unheil war nun augenscheinlich.

Insolvenz in Eigenverwaltung – KTG will sich selbst sanieren

Im Zuge des Insolvenzantrags auf Eigenverwaltung, wurde nun der Rechtsanwalt Stefan Denkhaus vom Amtsgericht Hamburg zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Anders als bei einer Insolvenz in Fremdverwaltung, versucht das Unternehmen nun sich in Eigenregie zu sanieren und hofft sich so an den eigenen Haaren aus dem Sumpf zu ziehen. Durch diesen Schritt erhofft sich der Konzern eine zukunftsfähige Restrukturierung und Fortführung der Unternehmensgruppe. Hierbei beteuert das Agrarunternehmen die Gläubiger eng einbinden zu wollen.

Wunsch und Realität – Anleger könnten alles verlieren

Die Anleger mit ins Boot zu holen wäre zwar wünschenswert; diese vom Unternehmen propagierte Vorgehensweise darf jedoch ruhig kritisch beäugt werden. Nach wiederholten Vertröstungen, hinsichtlich der Ausschüttung von Anlegerzinsen, sinkt die Glaubhaftigkeit derartiger Bekundungen weiter in den Keller. Anleger könnten vielmehr alles verlieren. Gelingt eine Sanierung in Eigenverantwortung nicht, wächst die Gefahr, dass das Unternehmen komplett zerschlagen werden muss, erfahrungsgemäß auf ein vielfaches. In einem solchen Szenario gingen die Anleihegläubiger nahezu leer aus. Betroffen sind vor allem Aktionäre sowie Inhaber der Schuldverschreibungen „KTG Biowertpapier II“ sowie „KTG Biowertpapier III“.

Was können Anleger tun?

Anleger und Aktionäre sollten unbedingt Ihre Rechte prüfen lassen. Als Inhaber von KTG Biowertpapieren ist es ratsam sich bei der anstehenden Gläubigerversammlung gemeinschaftlich vertreten zu lassen. Hierzu ist ein Zusammenschließen zur gemeinsamen Interessenvertretung notwendig. Für die Überprüfung der Ansprüche, sowie die Beratung eines im Rechtsgebiet des Banken- und Kapitalmarktrechts, sowie im Bereich Insolvenzrecht kundigen Rechtsbeistands unerlässlich.

Aktionäre vereinigt Euch!

Auch Aktionäre der KTG Unternehmensgruppe sollten sich zusammenschließen. Nur über eine gemeinsame Interessenverfolgung kann eine zielführende Überprüfung des Unternehmens und ihrer Verantwortlichen bewerkstelligt werden.

Anleger stehen nicht allein da – Werdermann|von Rüden

Wie die Rechtsanwälte von Werdermann|von Rüden Rechtsanwälte wissen, geben Rechtsschutzversicherungen regelmäßig Deckungszusage für die Vertretung in Insolvenzverfahren. Auch für den Fall, dass die KTG einen Vergleich anstrebt, gewähren die Rechtsschutzversicherungen erfahrungsgemäß Deckung.

Haben Sie ebenfalls Anleihen bzw. Schuldverschreibungen der KTG Agrar SE erworben, nehmen Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch und lassen sich individuell beraten. Senden Sie uns Ihr Anliegen unkompliziert per E-Mail, per Fax oder per Post zu. Sie können uns auch jederzeit telefonisch kontaktieren oder nutzen Sie unser nebenstehendes Kontaktformular.


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