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Barzahlung ausgeschlossen: keine Zusatzgebühr für Kartenzahlung!

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Wer viel mit dem Flugzeug unterwegs ist, wird sich vermutlich über ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs freuen. Denn der für das Reiserecht zuständige Xa. Senat hat entschieden, dass Fluggesellschaften keine zusätzlichen Gebühren für die Kartenzahlung fordern dürfen, wenn sie gleichzeitig Barzahlung ausgeschlossen haben. In den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Airlines waren Klauseln enthalten, nach denen für die Bezahlung von Flugscheinen und für den Transport von Gepäck oder Sportausrüstungen kein Bargeld akzeptiert werde. Weiter war für die Zahlung per Kredit- und Zahlungskarte eine Zusatzgebühr in Höhe von 4,00 und 1,00 Euro vorgesehen.

Dagegen zog der Bundesverband der Verbraucherzentralen bis vor den Bundesgerichtshof. Mit Erfolg. Denn die Richter entschieden, dass Flugreisende durch diese Klauseln unangemessen benachteiligt werden. Einem Kunden muss zumindest die Möglichkeit eingeräumt werden, die Zahlung auf einem zumutbaren Weg vorzunehmen, ohne dass ihm zusätzliche Kosten entstehen. Nach Ansicht des Senats ist es zwar zulässig, wenn die Barzahlung ausgeschlossen ist. Allerdings dürfen dann keine Extragebühren bei den alternativen Zahlungsmethoden berechnet werden.

(Bundesgerichtshof, Az.: Urteil v. 20.05.2010, Az.: Xa ZR 68/09)

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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