Barzahlung in der Gastronomie - Straftaten vermeiden!
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In der Gastronomie sind Bargeldzahlungen nach wie vor weit verbreitet. Für Gastronomen bergen diese Barumsätze jedoch erhebliche Risiken, da Finanzbehörden Betriebe mit hohem Bargeldaufkommen verstärkt als prüfungsrelevant einstufen. Dies führt zu einer erhöhten Wahrscheinlichkeit von Betriebsprüfungen, unabhängig von der Größe des Unternehmens.
Kassen-Nachschau: Unangekündigte Prüfung
Seit dem 1. Januar 2018 sind Finanzbehörden gemäß § 146b der Abgabenordnung (AO) befugt, ohne vorherige Ankündigung während der üblichen Geschäftszeiten eine sogenannte Kassen-Nachschau durchzuführen. Dieses Instrument dient der zeitnahen Kontrolle steuerlich relevanter Sachverhalte im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen, insbesondere Kassenaufzeichnungen. Betroffen sind dabei nicht nur elektronische oder computergestützte Kassensysteme, sondern auch offene Ladenkassen.
Folgen bei Unregelmäßigkeiten
Werden bei der Kassen-Nachschau Mängel festgestellt, kann die Finanzbehörde ohne weitere Prüfungsanordnung zu einer umfassenden Außenprüfung übergehen. Dabei werden unter anderem folgende Aspekte genauer untersucht:
- Kassensysteme: Überprüfung auf Fehlbeträge und Manipulationssicherheit.
- Personalstruktur: Kontrolle hinsichtlich Schwarzarbeit und Einhaltung des Mindestlohns.
- Warenwirtschaft: Plausibilitätsprüfung von Einkauf und Verbrauch, beispielsweise das Verhältnis von verkauften Speisen zu Getränken.
Bei Feststellung von Mängeln in der Buchführung sind die Finanzbehörden befugt, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Diese Schätzungen können zu erheblichen Steuernachzahlungen und Zinsforderungen führen. Zudem drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. Bei vorsätzlicher Steuerverkürzung kann sogar ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden.
Verteidigung gegen Schätzungen und Vorwürfe
Gegen unzutreffende oder überhöhte Schätzungen der Finanzbehörde können Gastronomen sich wehren. Es ist wichtig, die angewandten Schätzungsmethoden zu überprüfen und gegebenenfalls eigene Kalkulationen vorzulegen, um die Schätzung zu korrigieren. Bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung sollte frühzeitig ein Fachanwalt für Strafrecht hinzugezogen werden, um eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Präventive Maßnahmen
Um Risiken zu minimieren, sollten Gastronomen folgende Maßnahmen ergreifen:
- Kassensysteme aktualisieren: Sicherstellen, dass verwendete Kassensysteme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und manipulationssicher sind.
- Sorgfältige Kassenführung: Bei Nutzung offener Ladenkassen ist eine genaue und sorgfältige Dokumentation der Tageseinnahmen unerlässlich.
- Mitarbeiterschulung: Personal über korrekte Kassenführung und Dokumentationspflichten informieren und regelmäßig schulen.
Fachanwaltliche Unterstützung
Bei Unsicherheiten oder bereits eingeleiteten Verfahren ist es ratsam, einen Fachanwalt für Strafrecht zu konsultieren. Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, steht Ihnen mit seiner Expertise zur Seite. Mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel ist er bundesweit als Strafverteidiger tätig. Sie können sich jederzeit per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf dieser Seite an ihn wenden. Ein erstes Orientierungsgespräch mit Dr. Maik Bunzel ist für Sie kostenlos. Kontaktieren Sie ihn unter der Telefonnummer: 0151 21 778 788.
Fazit
Die ordnungsgemäße Kassenführung ist für Gastronomen von zentraler Bedeutung, um steuerrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Eine sorgfältige Dokumentation, die Nutzung gesetzeskonformer Kassensysteme und die Schulung des Personals sind essenziell. Bei Unsicherheiten oder drohenden Verfahren bietet die frühzeitige Hinzuziehung eines spezialisierten Fachanwalts wertvolle Unterstützung.
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