Baustelle fehlerhafter Datenbestand SCHUFA Holding AG

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Löschung alter Daten führt zur Verbesserung des Scorewertes - Schlechter Score-Wert beeinträchtigt die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit - warum die Überprüfung lohnt! - von Schufa-Experte Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann

Wieder einmal meldete sich bei der Kanzlei Dr. Schulte und Partner ein junger Mann, der nach Überprüfung seiner eigenen SCHUFA-Auskunft feststellen musste, dass sich der Scorewert im Keller befand. Dies war für ihn zunächst verwirrend, da er keinerlei negative Merkmale in seiner SCHUFA-Auskunft vorfand.

Nach reiflicher Überlegung, wie er weiter vorgehen sollte, beschloss er, die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte einzuschalten. Diese forderte die SCHUFA dazu auf, eine Überprüfung der SCHUFA-Auskunft vorzunehmen und die Berechnung des Scorewertes zu erläutern. Die bestehenden Vertragsverhältnisse wurden danach auf ihre Richtigkeit überprüft, denn auch das geschulte Auge der Rechtsanwälte konnte keinerlei Negativmerkmale erkennen.

Erfolgreich ist: nur nicht locker lassen!

Tatsächlich ergab die Überprüfung durch die SCHUFA Holding AG, dass in der Auskunft ein Vertragsverhältnis gespeichert war, das zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bestand. In der SCHUFA-Auskunft dürfen allerdings nur noch laufende oder innerhalb der letzten drei Jahre beendete Vertragsverhältnisse aufgeführt werden. Dies ist eindeutig im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Daher löschte die Schufa den entsprechenden Eintrag und übersandte eine neue Schufa-Selbstauskunft.

Der Betroffene durfte sich nun über einen verbesserten Scorewert erfreuen. Sein aktueller Scorewert liegt wieder bei über 90 %. Dies bestätigt einmal mehr, dass man nicht alles glauben sollte, was in der eigenen SCHUFA-Auskunft vorzufinden ist. Es wird daher jedem dringend geraten, seine SCHUFA-Auskunft auf Richtigkeit zu überprüfen. Liegen falsche oder veraltete Einträge vor, die die Schufa nicht löschen will, sollte eine Kanzlei mit Fachkenntnissen im Schufa-Recht eingeschaltet werden - www.dr-schulte.de/rechtsgebiet/schufarecht.

Der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann sieht das genauso: „Die Vorgehensweise bei der SCHUFA Holding AG ist manchmal sehr fragwürdig. Die Praxis zeigt, dass öfter Merkmale eingetragen sind, die unter keinen Umständen hätten eingetragen werden dürfen oder die schon längst wieder gelöscht sein müssten. An diese Baustelle der fehlerhaft gespeichert Daten muss man ran. Trotz der Entscheidung des BGH, dass die SCHUFA Holding AG ihr mathematisches Verfahren für die Berechnung des Scorewertes nicht offenlegen muss, ist es doch nachzuverfolgen, dass sich der Scorewert mit der Anzahl der bestehenden Vertragsverhältnisse bzw. der eingetragenen Vertragsverhältnisse erheblich verschlechtert. Um möglichen Schwierigkeiten bei zukünftigen Vertragsabschlüssen zu entgehen, sollten Verbraucher immer ein Auge auf Ihre SCHUFA-Auskunft haben. Bei dem Verdacht von möglicherweise falschen Einträgen sollten Betroffene den Sachverhalt von einem Fachanwalt überprüfen lassen und diesem ein weiteres Vorgehen ermöglichen. Nur so können man sicher sein, dass man wirtschaftlich handlungsfähig bleibt, wenn man z. B. ein Haus bauen möchte, dann einen entsprechenden Kredit seiner Bank bekommen kann ohne Angstschweiß bei der Frage nach der Schufa-Auskunft."

V.i.S.d.P.:

Dr. Sven Tintemann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner unter 030-715 206 70



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