Bcfvermoegen – Betrugsgefahr!

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Das Portal bcfvermoegen.com wirbt um Anleger mit dem Angebot von maßgeschneiderten Anlagestrategien durch Experten, die helfen sollen, seine finanziellen zu erreichen. Auch wird eine individuelle Beratung und Vermögensplanung offeriert.


Außerdem wird Investoren eine Vermögensverwaltung offeriert.


Schließlich werden Anlegern auch Festgeldanlagen angeboten, so die BaFin.


Auf der Webseite wird mehrfach, auch im Impressum, eine BCF Vermögensverwaltung bzw. eine BCF Weboptions Vermögensverwaltung GmbH genannt. Dadurch werden Anleger aber in die Irre geführt.


Zu Bcfvermoegen Warnhinweis der BaFin


Bezüglich des Portals bzw. der Webseite bcfvermoegen.com hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einen eindringlichen Warnhinweis veröffentlicht, da ohne ihre Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen, vor allem auch die Vermittlung von Festgeldanlagen, angeboten werden.


Bei Festgeldern kann es sich um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) handeln, wenn eine unbedingte Rückzahlung der Anlagesumme versprochen wird.


Dies ist insbesondere dann der Fall, sofern wenn Anleger das Kapital für ein Festgeld auf das Konto bei einer Bank in der falschen Annahme überweisen, dass dort ein Festgeldkonto für sie unterhalten wird und es sich tatsächlich um ein Konto des Anbieters oder einer mit diesem verbundene Gesellschaft oder Person handelt.


Auch bei einer Anlageberatung oder Vermögensverwaltung kann als Wertpapierdienstleistungen im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 4 und § 2 Abs. 2 Nr.9 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) einer Genehmigung der BaFin nötig sein.


Bcfvermoegen hat aber keinerlei Lizenz der BaFin.


Verdachtsmomente für Betrug bei Bcfvermoegen


Soweit auf der Homepage eine BCF Weboptions Vermögensverwaltung GmbH als Betreibergesellschaft angegeben ist, handelt es sich um einen Namens- bzw. Identitätsmissbrauch zu Lasten dieser Gesellschaft durch die Betreiber von bcfvermoegen.com. Zwischen der BCF Weboptions Vermögensverwaltung GmbH und dem Portal bcfvermoegen.com bestehen laut BaFin keine Zusammenhänge.


An der auf der Homepage angegebenen Adresse ist daher niemand von Portal bcfvermoegen.com anzutreffen.


Wenn Anleger schon über die Betreibergesellschaft getäuscht werden, liegt es nahe, dass sie auch über andere Umstände in die Irre geführt werden.


Auch existiert die Domain der Webseite erst seit ca. neun Monaten und bei der Registrierung wurde eine Anonymisierungsdienst verwendet, wodurch die Betreiber versuchen, ihre Identität zu verbergen.


Auch die fehlende Erlaubnis der BaFin und deren Warnung deuten darauf hin, dass Anleger Opfer eines Betruges werden könnten.


Möglichkeiten für Anleger von Bcfvermoegen


Falls Sie Kapital, vor allem für ein Festgeld, bei bcfvermoegen investiert haben, sollten Sie zeitnah kompetente anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.


Unsere Erfahrungen zeigen, dass baldiges Handeln die Chancen verbessern können, die Verantwortlichen auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, um nach Möglichkeit einen erlittenen Schaden zu kompensieren oder zu vermindern.


Sprechen Sie die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner für eine detaillierte und fundierte Beratung zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen und und der Unterstützung bei deren Durchsetzung an.


Unsere Kanzlei unterstützt viele Anleger, die die Anlagesumme für ein Tagesgeld oder Festgeld auf das Konto einer bekannten Bank überwiesen haben und dieses Konto aber kein Konto des Anlegers war, da die IBAN ausschlaggebend ist.


Anlegern können Schadensersatzansprüche wegen des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWK zustehen


Falls Anleger betrügerisch getäuscht wurden, etwa über die Betreibergesellschaft kommen auch Schadensersatzforderungen aus unerlaubter Handlung gemäß § 832 Abs.2 BGB i.V.m. § 263 StGB (Betrug) in Betracht.


Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.


Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Fällen des Anlagebetruges, wie etwa bei betrügerischen Angeboten von Festgeldern oder Tagesgeldern.


Stand: 13.05.2025

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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