BCInvesting – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

  • 2 Minuten Lesezeit

Auf ihrer Homepage bietet die Internethandelsplattform BCInvesting unter der Domain bcinvesting.org verschiedenste Handelsgeschäfte an.

Anleger könnten mit Kryptowährungen handeln sowie mit Differenzkontrakten (CFDs). Auch der Handel mit Devisen – sog. „Forex-Handel“ – wäre möglich.

Die Firma BCInvesting bezeichnet sich im Rahmen des Internetauftritts wahrheitswidrig als marktführender Anbieter von Online-Brokerdienstleistungen.

Von einer Anlage über die Handelsplattform BCInvesting ist aus mehreren Gründen dringend abzuraten.

Zum einen benennt die Firma BCInvesting unter der Rubrik „Unsere Büroräume“ weder einen Sitz ihrer Firma noch eine Niederlassung. Auch die Rechtsform der Firma BCInvesting bleibt ebenso unklar, wie die Frage, wer die Betreibergesellschaft ist, die hinter der Firma BCInvesting steht. Seriöse Internethandelsplattformen werden üblicherweise von Betreibergesellschaften gehalten.

Als Kontaktmöglichkeit wird lediglich eine englische Telefonnummer angegeben und die Mailadresse: support@bcinvesting.org.

Darüber hinaus fehlt auch das zwingend erforderliche und gesetzlich vorgeschriebene Impressum, mit einem Hinweis auf die vertretungsberechtigten Organe der Firma BCInvesting oder einer entsprechenden Betreibergesellschaft.

Im Übrigen erteilte auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Firma BCInvesting keine Genehmigung, in Deutschland die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten und entsprechende Finanzdienstleistungen für Anleger zu erbringen. Dies bedeutet letztlich, dass die Firma BCInvesting ungenehmigt handelt und unreguliert ist. Dies stellt einen Verstoß gegen geltendes deutsches Recht bzw. gegen das Kreditwesengesetz (KWG) dar.

Auch ein Hinweis auf eine Regulierung oder Zulassung in einem anderen Land findet sich auf der Homepage nicht. Seriöse Handelsplattformen verweisen im Rahmen ihres Internetauftritts üblicherweise auf eine entsprechende Registrierungsnummer.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform BCInvesting investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Engelhard

Beiträge zum Thema