CMC-Markets – Betrug? – anwaltliche Unterstützung
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Finger weg von Anlagen über die Handelsplattform CMC-Markets, die auf ihrer Website unter der Domain cryptocmcstocks.pro damit wirbt, für Anleger mit Kryptowährungen und Währungspaaren (Forex) zu handeln.
Darüber hinaus wird auch der Handel mit Differenzkontrakten auf Aktien, wie Alphabet, Amazon, Netflix, PayPal etc., auf Indizes, wie beispielsweise auf den NASDAQ und den S&P 500 und auf Rohstoffe angeboten.
Im vorliegenden Fall muss man aus verschiedenen Gründen davon ausgehen, dass die Handelsplattform CMC-Markets zumindest unseriös, wenn nicht sogar betrügerisch agiert. Auf einige Gesichtspunkte wollen wir im Folgenden kurz eingehen:
Die Handelsplattform CMC-Markets behauptet, dass hinter ihr eine Firma CMC-Markets GmbH, Neubrückstraße 1, 40213 Düsseldorf, stünde, die seitens der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), d. h. der deutschen staatlichen Aufsichtsbehörde, unter der Registernummer: 10151148 registriert sei. Neben der Emailadresse: support@cmc-market.live, wäre sie auch über eine deutsche und eine französische Telefonnummer erreichbar.
Als weitere Firma, die hinter ihr steht, wird die Firma „CMC Markets Germany GmbH“ benannt, die ihre Adresse in Frankfurt am Main hat.
Bereits in der Vergangenheit veröffentlichte die BaFin am 16.06.2023 eine Mitteilung, in der sie mitteilte, dass sie gegen eine Handelsplattform namens cmc-trader.com ermitteln würde. Die BaFin stellte fest, dass die Webseite nicht durch die von der BaFin beaufsichtigte und in Frankfurt am Main ansässige „CMC Markets Germany GmbH“ betrieben würde. Es würde sich um einen Identitätsdiebstahl handeln. Das zugelassene Wertpapierinstitut „CMC Markets Germany GmbH“ würde die Webseite cmcmarkets.com verwenden.
Es ist deshalb davon auszugehen, dass auch im Fall der Internethandelsplattform CMC-Markets die Verantwortlichen der Handelsplattform CMC-Markets wahrheitswidrig einen Bezug zur Firma „CMC Markets Germany GmbH“ aus Frankfurt am Main herstellen.
Recherchiert man, ob es eine Firma CMC-Markets GmbH in Düsseldorf gibt – auch auf diese beziehen sich die Verantwortlichen der Handelsplattform CMC-Markets -, so finden sich keine Hinweise darauf, dass eine Firma CMC-Markets GmbH in Düsseldorf eine Niederlassung betreiben würde.
Im Übrigen erteilte die BaFin auch der Firma CMC-Markets keine Erlaubnis, Wertpapierdienstleistungen anzubieten.
Die Verantwortlichen der Internethandelsplattform CMC-Markets betreiben folglich ganz gezielt einen Identitätsdiebstahl und behaupten wahrheitswidrig, reguliert und lizenziert zu sein. Dies ist nicht der Fall. Es liegt folglich ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) vor.
Es handelt sich hierbei auch um kein Kavaliersdelikt. Vielmehr können Verantwortliche von Handelsplattformen, wie der Firma CMC-Markets, die unerlaubt agieren, zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt werden.
Unabhängig davon fehlt auch ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen ist, wer die tatsächlichen Betreiber der Firma CMC-Markets und wer die vertretungsberechtigten Organe der Betreibergesellschaft sind.
Unsere Erfahrungen aus der Vergangenheit mit einer Vielzahl von unlizenzierten Handelsplattformen belegen, dass es sich bei entsprechenden Handelsplattformen meist um betrügerische Internethandelsplattformen handelt.
Anleger, die bei der Plattform CMC-Markets investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.
Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.
Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR
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Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.
Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.
Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.
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