Bedrohung durch falsche Google-Bewertung – Ihre Rechte!

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Wie sollten Sie reagieren, wenn ein Kunde mit einer falschen Google-Bewertung droht? Unternehmen sind sich der großen Bedeutung von Bewertungen auf Plattformen wie Google, Jameda, Kununu oder Trustpilot bewusst. Diese Rezensionen beeinflussen die Entscheidungen anderer Nutzer – unabhängig davon, ob sie positiv, neutral oder negativ sind. Wichtig ist jedoch, dass sie der Wahrheit entsprechen und nicht aus unlauteren Motiven verfasst werden. Leider wird das System der Online-Bewertungen zunehmend von Kunden, Patienten und Gästen missbraucht. Oft geschieht dies durch Erpressung oder Drohung mit negativen Bewertungen. Solche Praktiken sind rechtswidrig und stellen eine falsche Google-Bewertung dar.

Ein praktisches Beispiel: Ein Kunde beauftragt ein Handwerksunternehmen mit der Reparatur eines Wasserrohrbruchs. Nach Abschluss der Arbeiten droht der Kunde dem Unternehmen mit einer negativen Google-Bewertung, falls ihm kein Preisnachlass von 10 % gewährt wird.

Tatbestand falsche Google-Bewertung – was ist strafbar?

Wenn jemand mit einer negativen Bewertung droht, um einen Unternehmer zu einer unrechtmäßigen Zahlung oder einem Preisnachlass zu bewegen, kann dies als Erpressung gemäß § 253 StGB gewertet werden. Sollte die Drohung mit einer unbegründeten Bewertung keine spezifische finanzielle Forderung beinhalten, könnte dies rechtlich als Nötigung nach § 240 StGB angesehen werden. Zudem könnte eine falsche Bewertung auch den Tatbestand der üblen Nachrede (§ 186 StGB) oder der Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllen.

Hausdurchsuchung wegen Rufschädigung

In einem Fall von falschen Bewertungen und Rufschädigung führte die Frankfurter Polizei eine Hausdurchsuchung bei einem jungen Mann durch. Er wurde beschuldigt, mit mehreren gefälschten Accounts negative Bewertungen für einen Zahnarzt verfasst zu haben. Zudem erhielt der Zahnarzt über 50 unerwünschte Essenslieferungen von Lieferando, die er nicht bestellt hatte. Die Polizei vermutete hier eine gezielte Rufschädigung und möglicherweise Stalking.

Unabhängig davon, ob es sich um Erpressung, Nötigung oder üble Nachrede handelt: Alle diese Tatbestände sind strafbar und sollten nicht toleriert werden.

Maßnahmen bei einer falschen Bewertung

Gehen Sie nicht auf die Forderungen ein: Lassen Sie sich nicht von Ihren Emotionen leiten und vermeiden Sie impulsive Antworten auf dem Google-Portal. Bewahren Sie Ruhe, handeln Sie überlegt und lassen Sie sich nicht einschüchtern.

Sammeln Sie Beweise: Wenn der Kunde unbegründet unzufrieden ist und falsche Behauptungen aufstellt, dokumentieren Sie alle relevanten Informationen und Beweise wie E-Mails, Verträge, Rechnungen oder andere Unterlagen, die Ihre Position unterstützen. Fordern Sie den Kunden auf, seine Forderung schriftlich per E-Mail zu formulieren, um ein weiteres Beweismittel zu sichern.

Melden Sie die Bewertung: Sollte die Bewertung gegen die Richtlinien von Google verstoßen (z. B. durch beleidigende oder irreführende Inhalte), können Sie diese bei Google melden. Das Unternehmen prüft solche Meldungen und kann die Bewertung gegebenenfalls entfernen.

Konsultieren Sie einen Fachanwalt: Wenden Sie sich an einen Anwalt, der sich mit falschen Google-Bewertungen aus unlauteren Motiven und deren Löschung auskennt. Er kann Ihnen auch Ratschläge zu möglichen rechtlichen Schritten gegen den Bewertenden geben.

Ergreifen Sie rechtliche Maßnahmen: Wenn jemand Ihren Ruf schädigt oder verleumdet, haben Sie das Recht, rechtlich dagegen vorzugehen. Google ist verpflichtet, unzulässige negative Bewertungen zu löschen, insbesondere wenn sie aus sachfremden Motiven erstellt wurden. Reagiert Google nicht auf Ihre Meldung, besteht die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten, etwa durch eine einstweilige Verfügung vor deutschen Gerichten. Um Ihre Erfolgsaussichten zu erhöhen, ist es ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen. In vielen Fällen ist jedoch eine gute Argumentation ausreichend, um ohne gerichtliche Auseinandersetzung erfolgreich zu sein.

Schützen Sie Ihr Image mit einer kostenlosen Erstberatung gegen falsche Google-Bewertungen

Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht habe ich mich darauf spezialisiert, Unternehmen bei der Entfernung negativer Google-Bewertungen zu unterstützen, insbesondere wenn diese auf falschen Informationen oder sachfremden Motiven basieren. Hier sind einige Wege, wie ich Ihnen helfen kann:

Überprüfung der Bewertungen: Zunächst analysiere ich die negativen Bewertungen auf ihre Rechtmäßigkeit. Oft entdecke ich Bewertungen, die gegen die Richtlinien der Plattformen verstoßen oder unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten. Solche Bewertungen können zum Schutz Ihrer Reputation entfernt werden.

Verstoß gegen den Datenschutz: Sollte eine Bewertung personenbezogene Daten offenbaren oder gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen, kann ich rechtliche Schritte zur Löschung einleiten. Es ist wichtig, die Privatsphäre sowohl des Unternehmers als auch der Mitarbeiter zu wahren.

Rufschädigung: Wenn in einer Bewertung absichtlich falsche Tatsachen über eine identifizierbare Person behauptet werden oder Ihr Unternehmen ungerechtfertigt herabgesetzt wird, kann ich den Verfasser zur Unterlassung auffordern und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. So trage ich dazu bei, den Ruf Ihres Unternehmens wiederherzustellen.

Rechtliche Maßnahmen gegen anonyme Bewertungen: In Fällen, in denen der Verfasser anonym bleibt, konzentriere ich mich darauf, die Bewertung zu löschen. Nutzen Sie meine Expertise und lassen Sie uns gemeinsam Ihr Image schützen!

Ein spezialisierter Anwalt verteidigt Sie gegen ungerechtfertigte Angriffe

Nicht jede negative Bewertung muss akzeptiert werden, insbesondere nicht falsche Google-Bewertungen, mit denen der Bewerter sich unrechtmäßig Vorteile verschaffen möchte. Wenn Sie von schlechten Google-Bewertungen betroffen sind, sollten Sie sich an einen erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

Wir unterstützen Sie dabei, eine effektive Strategie zu entwickeln, um Ihr Unternehmen gegen ungerechtfertigte Angriffe zu verteidigen und gleichzeitig das Vertrauen Ihrer Kunden zu stärken. Eine positive Online-Reputation ist entscheidend für den Erfolg Ihres Unternehmens. Lassen Sie sich professionell beraten, um Ihr gutes Image zu bewahren und weiter auszubauen.

Im Falle von Erpressung, Verleumdung oder übler Nachrede sowie bei Drohungen mit falschen Bewertungen können wir Strafanzeige erstatten und die Löschung der Bewertungen bei Google durchsetzen. Im vergangenen Jahr haben wir die überwiegende Mehrheit der negativen Bewertungen, die wir für unsere Mandanten angefochten haben, erfolgreich entfernen lassen.

Foto(s): Wachs, Adobe

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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