Beglaubigte Dokumentenübersetzung im deutsch-ukrainischen Rechtsverkehr

  • 4 Minuten Lesezeit

Beglaubigte Dokumentenübersetzung im deutsch-ukrainischen Rechtsverkehr

Für Eheschließungen, Familienzusammenführungen, Kindernachzug, Spätaussiedlerverfahren, Firmengründungen, Gerichtsprozesse, Berufsanerkennung, Gleichstellung, Berufserlaubnis, Approbation für Ärzte, Studium, anabin, Uni-Assist usw. werden von deutschen und ukrainischen Behörden im internationalen Rechtsverkehr regelmäßig Übersetzungen verlangt.

Bei Übersetzungen muss immer darauf geachtet werden, dass die Übersetzungen bei der jeweiligen Behörde in Form und Inhalt anerkannt werden, welche die Übersetzungen entgegennimmt, bzw. verlangt.

Übersetzungen für ukrainische Behörden,

welche deutsche Urkunden verlangen, müssen von einem ukrainischen Übersetzer mit entsprechendem Hochschuldiplom als Übersetzer für die Ziel oder Quellsprache übersetzt und unterschrieben werden. Anschließend beglaubigt ein ukrainischer Notar die Unterschrift des Übersetzers sowie eine Kopie des Quelltextdokumentes. Die Übersetzung muss der ukrainischen Transliterationsnorm entsprechen.

Dies ist bei ausländischen Urkunden außerdem nur möglich, wenn diese apostilliert im Original vorliegen. Alles andere ist in der Ukraine nicht gültig und wird in der Regel nicht anerkannt!

Der Notar fertigt in der Regel eine beglaubigte Kopie vom zu übersetzenden Originaldokument und heftet diese an die Übersetzung, auf welcher die Unterschrift des Übersetzers beglaubigt wird.

Ist die Übersetzung bei jeder ukrainischen Behörde gültig?

Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit, lediglich die Unterschrift des Übersetzers notariell auf der Übersetzung beglaubigen zu lassen, also ohne Beglaubigung der Kopie. Dies kann aber von den Behörden, welche die Übersetzung verlangen, abgelehnt werden.

Quelle:

Befehl des ukrainischen Justizministeriums vom 22.12.2010 № 3253/5, registriert beim ukrainischen Justizministerium am 23.12.2010 unter der № 1318/18613

Про затвердження Правил ведення нотаріального діловод... | від 22.12.2010 № 3253/5 (Сторінка 1 з 6)

Übersetzungen für deutsche Behörden

Deutsche Behörden verlangen in der Regel eine Übersetzung durch einen bei einem deutschen Landgericht für die jeweilige Sprache allgemein beeidigten Dolmetscher.

In der Regel steht dies auch in den „Laufzetteln“ des jeweiligen Standesamtes, bei dem die Eheschließung angemeldet wird. Auch die Oberlandesgerichte weisen in der Regel darauf hin. Auf den Zulassungsinformationen der Universitäten, den Anweisungen zur Berufsanerkennung, Gleichstellung und Berufserlaubnissen, der Berufsanerkennungsbehörden usw. ist dies normalerweise auch jeweils angegeben.

Allgemein beeidigte Dolmetscher verfügen über Beeidigungsprotokolle und/oder Bescheinigungen des jeweiligen Landgerichts, an dem die Beeidigung erfolgte und sind normalerweise im Dolmetscherverzeichnis des jeweiligen Landgerichts aufgeführt.

Außerdem stehen sie in der bundesweiten Justizdatenbank für Beeidigte Dolmetscher.

https://justiz.de/onlinedienste/dolmetscher_und_uebersetzerdatenbank/index.php

Daran kann man das Vorliegen einer allgemeinen Beeidigung schnell und einfach prüfen. Außerdem geht dies auch aus den speziellen Stempeln der Übersetzer hervor.

Auch Bestallungen und öffentliche Bestellungen kommen regional noch vor.

Die allgemeine Beeidigung, öffentliche Bestellung, allgemeine Ermächtigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie Übersetzerinnen und Übersetzern richtet sich nach dem jeweiligen Recht der einzelnen Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland und unterliegt länderspezifischen Anforderungen. Die Länder haben hier eigene Dolmetschergesetze geschaffen. Dies ist also nicht bundeseinheitlich geregelt.

Mit einem allgemein beeidigten Dolmetscher liegt man aber immer richtig und die Übersetzungen werden in der Regel bundesweit anerkannt.

Einen Sonderfall stellt die deutsche Botschaft in Kiew dar. Diese verlangt nach hiesigen Erkenntnissen in der Regel von ukrainischen Notaren beglaubigte Übersetzungen. Diese werden dort derzeit immer akzeptiert.

Inhaltlich müssen diese Übersetzungen gem. Transliterationsnorm ISO 9:1995 gefertigt sein und dieser entsprechen.

Die Normen von 1995 und 1986 ersetzen die vorherigen Normen von 1968 und 1954 mit einer Transliterationstabelle des Kyrillischen, unabhängig von der Quellsprache, ins Lateinische, unabhängig von der Zielsprache. Hier wird nun der Standardisierung der Vorrang vor der Lautung eingeräumt, was zu etwas gewöhnungsbedürftigen Schreibweisen der Namen und Ortsschreibweisen führt.

Unser Büro hat sich auf schriftliche Übersetzungen von Dokumenten spezialisiert, welche für Eheschließungen, Familienzusammenführungsverfahren, Kindernachzug, Spätaussiedlerverfahren, Verfahren zur Aufnahme von jüdischen Kontingentflüchtlingen, Firmengründungen, Gerichtsverhandlungen, Krankenbehandlungen im Ausland, Studium und Anabin, Uni-Assist und Berufsanerkennung, Approbation für Ärzte etc. von deutschen und ukrainischen Behörden verlangt werden.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit Übersetzungen erstellen zu lassen, die sowohl in Deutschland, als auch in der Ukraine gültig sind. Alle Ihre Unterlagen werden von an deutschen Landgerichten allgemein beeidigten Dolmetschern und Übersetzern nach Transliterationsnorm ISO 9:1995 übersetzt und mit deutschem amtlichem Siegel versehen. Wir garantieren Ihnen die Anerkennung der von uns beglaubigten Übersetzungen durch jede deutsche Behörde. Von ukrainischen Notaren beglaubigte Übersetzungen sind in Deutschland hingegen nicht gültig, weil die Beeidigung fehlt.

Wir sind hier in der Ukraine das einzige Unternehmen, welches derartige Übersetzungen anbietet.

Trotzdem sind wir natürlich auch in der Lage, von ukrainischen Notaren beglaubigte Übersetzungen zu erstellen, welche in der Ukraine Gültigkeit haben. Welche Form der Übersetzung Sie benötigen erfahren Sie im Zweifel bei uns.

Unsere Übersetzer übersetzen immer in Ihre eigene Muttersprache und können eine Vielzahl an verschiedenen Themenschwerpunkten abdecken

Sprechen Sie uns an:

https://ahrens.kiev.ua/Beglaubigte-%C3%9Cbersetzungen-Ukrainisch-Russisch-Deutsch-309-de.html

Stand: 08.01.2024


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sergej Petrusenko

Ihre Spezialisten