Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Ukraine

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Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Vom 3. Juli 1995

Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein Völkerrechtlicher Vertrag zur Vermeidung der Doppelbsteuerung von Vermögen, Einkommen und Gewinnen, von natürlichen und juristischen Personen. Zwischen Deutschland wurde ein solcher Vertrag am 03.Juli 1995 abgeschlossen. Es ist am 03.10.1996 in Rechtskraft getreten und bis Heute gültig.

Grundprinzipien und Zwecke von Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind internationale Verträge, die darauf abzielen, die Doppelbesteuerung von Einkommen oder Vermögen zu vermeiden, das in zwei verschiedenen Staaten erwirtschaftet wurde. Diese Abkommen legen fest, welches der beiden Länder das Besteuerungsrecht für verschiedene Arten von Einkünften (z.B. Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit, Unternehmensgewinne, Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren) hat. Die Hauptziele eines DBA sind:

  1. Vermeidung der Doppelbesteuerung: Durch die Festlegung der Besteuerungsrechte für verschiedene Einkunftsarten soll vermieden werden, dass eine Person oder ein Unternehmen auf dasselbe Einkommen in beiden Ländern Steuern zahlen muss.
  2. Verhinderung der Steuervermeidung und -hinterziehung: DBAs enthalten in der Regel Bestimmungen zur Bekämpfung von Missbrauch und zur Sicherstellung einer gerechten Besteuerung.
  3. Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit: Durch die Reduzierung der Steuerbelastung für grenzüberschreitende Investitionen und den Handel fördern DBAs die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten.
  4. Rechtssicherheit und -klarheit für Investoren und Unternehmen: DBAs bieten einen Rahmen, der es den Steuerpflichtigen ermöglicht, ihre steuerlichen Verpflichtungen in grenzüberschreitenden Situationen besser zu verstehen und zu planen.

Spezifische Elemente eines DBA zwischen Deutschland und der Ukraine


  • Wohnsitz: Definition der Steueransässigkeit zur Bestimmung des Besteuerungsrechts.
  • Betriebsstättenprinzip: Bestimmungen darüber, wie Einkünfte aus geschäftlichen Aktivitäten, die über eine feste Geschäftseinrichtung in dem anderen Land erzielt werden, besteuert werden.
  • Quellensteuern: Regeln für die Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die von einem Land an Empfänger im anderen Land gezahlt werden.
  • Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Anrechnung oder Freistellung ausländischer Steuern auf das im Inland zu versteuernde Einkommen.
  • Informationsaustausch: Vereinbarungen über den Austausch von Informationen zwischen den Steuerbehörden der Vertragsstaaten zur Durchsetzung der Steuergesetze.

Schlussfolgerung

Das deutsch-ukrainische DBA ist ein komplexes rechtliches Instrument, das darauf abzielt, die steuerlichen Bedingungen für Personen und Unternehmen, die grenzüberschreitend zwischen Deutschland und der Ukraine tätig sind, zu verbessern und zu vereinfachen. Die spezifischen Bestimmungen des Abkommens sind darauf ausgerichtet, eine faire Besteuerung zu gewährleisten, Doppelbesteuerung zu vermeiden und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern zu fördern.


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