Behandlungsfehler der Prostata
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Es ist fehlerhaft, eine Teiladenomektomie der Prostata ohne vorherige weiterführende Diagnostik (wie z.B. Biopsie, Bestimmung des freien PSA-Wertes) durchzuführen, um ein einer anderen Behandlungsmethode unterfallendes Prostatakarzinom auszuschließen.
Vor einer Vasektomie muss der Patient über das Risiko einer Erektionsstörung/ Ejakulationsstörung aufgeklärt werden.
Es entspricht nicht den Regeln der ärztlichen Kunst, eine transurethrale Resektion der Prostata während des Bestehens einer akuten Prostatitis durchzuführen. Die akute Prostatitis muss vorher abgeheilt sein, um starke Blutungen, irritative Beschwerden beim Wasserlassen, tröpfelnder Harnstrahl, Schmerzen beim Wasserlassen und einen Harnverhalt zu vermeiden.
Aufklärungsbedürftige Behandlungsalternativen zur Prostatakrebsentfernung sind die Strahlentherapie und die hoch intensive fokussierte Ultraschalltherapie.
Der Pathologe muss bei Gewebeveränderungen, die grenzwertig zu dem Vorliegen eines Karzinoms einzuordnen sind, entweder eine Kontrollbefundung einholen oder aber den Patienten auf die mit der Diagnose verbundene Unsicherheit hinweisen.
Wäre es im Rahmen der Krebsvorsorge geboten gewesen, dem Patienten wegen eines Verdachts auf ein Prostatakarzinom eine erneute PSA-Untersuchung spätestens in 6 Monaten zu empfehlen, ist dem Arzt ein Befunderhebungsfehler vorzuwerfen.
Bei der Feststellung eines PSA-Wertes von 6,1 ng/ml sind zur Befundsicherung weitere Untersuchungen erforderlich. Der Arzt hat die Pflicht, den Patienten einzubestellen.
Vor einer Prostataoperation ist auch über das Risiko der Inkontinenz und der Impotenz aufzuklären.
Bei einer Schließmuskelverletzung mit der Folge teilweiser Inkontinenz handelt es sich um ein typisches Risiko einer Prostataoperation, über das aufgeklärt werden muss.
Gerne helfe ich.
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