Bei Life Coaching abgezockt? So können Sie Geld von unseriösen Online-Kursanbietern zurückfordern
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Online-Coaching-Angebote boomen nach wie vor. Sehr beliebt sind unter anderem sogenannte Life Coachings, um das persönliche Wachstum und die Selbstverwirklichung zu fördern. Gerade in Zeiten, in denen die Welt immer unübersichtlicher wird, wünschen sich viele Menschen Hilfe von jemandem, der sie durch die komplexen Pfade des Lebens führt. Hier setzen die sogenannten Life Coachings an und bieten dazu entsprechende Kurse. Allerdings sollte man hier gesunde Vorsicht vor unseriösen Anbietern walten lassen.
Das Problem: Die Berufsbezeichnung Coach ist rechtlich nicht geschützt. Daher kann sich jeder als Coach bezeichnen – unabhängig von seiner Qualifikation und Ausbildung. So gibt es in dieser Branche immer wieder schwarze Schafe, deren Coaching-Kompetenz sich nicht auf eine fundierte Ausbildung stützt oder die mit zweifelhaften Versprechen das große Geld im Coaching-Geschäft suchen.
»Dass die sogenannten Dating-Coaches mitunter viel Geld für ihr Angebot nehmen, ist nicht ungewöhnlich«, sagt Rechtsanwalt Max Baumeister von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. »Auch die Selbsternennung zum Coach und Experten in ebenjenem Gebiet ist erst einmal nicht verwerflich. Allerdings tummeln sich im Bereich Online-Coaching auch viele unseriöse Anbieter. Dies hat zum einen mit der Einfachheit des Online-Angebots zu tun, zum anderen werden die Ängste und Unsicherheiten der Suchenden ausgenutzt. Unseriöse Coaches drehen ihren Opfern weitgehend nutzlose Kurse zu horrenden Preisen an. Aber auch in diesem Bereich gelten gesetzliche Regelungen. Eine ganz wichtige Frage hierbei ist: Hat der Coach überhaupt die nötige Zulassung?«
In Deutschland ist im Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) weitgehend geregelt, in welcher Form ein Online-Coaching angeboten werden darf. Halten sich die selbsternannten Online-Coaches nicht an diese gesetzlichen Vorgaben, können Betroffene sich rechtlich gegen diese Online-Abzocke wehren. Im März 2023 gab es hierzu ein verbraucherfreundliches Urteil des OLG Celle (Az: 3 U 85/22): Die Richter entschieden, dass Online-Coaching-Verträge bei fehlenden Zulassungen oder unzureichenden Leistungen ungültig sind. Ähnliche Entscheidungen gab es auch vom LG Leipzig (Az. 05 O 1598/22), LG Hamburg (Az. 304 O 277/22) und LG Hannover (Az. 13 S 23/22).
»Sollten Sie Zweifel an der Seriosität Ihres Life Coachings haben, empfehlen wir die anwaltliche Prüfung Ihres Vertrages«, so Rechtsanwalt Max Baumeister. »Möglicherweise können Sie das bezahlte Kursgeld zurückverlangen beziehungsweise müssen ausstehende Gebühren gar nicht erst begleichen.«
Wenn Sie prüfen lassen möchten, ob Sie aus Ihrem Life Coaching-Vertrag herauskommen oder bereits gezahltes Geld zurückfordern können, helfen wir Ihnen gern. Melden Sie sich einfach kostenfrei unter www.baumeister-rosing.de/online-coaching-unserioes/ bei uns an. Unsere Anwälte und Anwältinnen werden umgehend Kontakt mit Ihnen aufnehmen. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir mit Ihnen Ihre Möglichkeiten und Erfolgsaussichten. Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing – wir machen uns für Sie stark!
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