Beide Gesäßhälften bei OP verbrannt: 7.500 Euro

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Mit Vergleich vom 17.03.2014 hat sich ein Krankenhaus in Niedersachsen verpflichtet, an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 Euro zu zahlen.

Der am 23.06.1969 geborene Rettungssanitäter unterzog sich am 13.12.2012 einer urologischen Operation im Krankenhaus. Nach der OP stellte er fest, dass er während der OP eine erhebliche Verbrennung an beiden Gesäßhälften (zwei handtellergroße Verbrennungen 2. Grades = 8 x 10 cm) erlitten hatte. Nach stationärer Entlassung am 14.12.2012 musste er regelmäßig ambulant im Hause der Beklagten und bis März 2013 dermatologisch beim Hautarzt weiter behandelt werden. Er war bis 04.02.2013 arbeitsunfähig. Der Mandant nahm ab dem 04.02.2013 wegen starker Schmerzen Ibuprofen, das Areal auf beiden Gesäßhälften ist auch weiterhin äußerst empfindlich. Da der angestellte Geschäftsführer über mehrere Wochen starke Schmerzen hatte, nahm er das Medikament Valoron ein. Als er dieses absetzte, litt er aufgrund des Medikamentenentzuges unter schlaflosen Nächten. Es kam zu einer eindeutig verzögerten Wundheilung. Bis zum heutigen Zeitpunkt sind die Narben 8 x 9 cm groß und gut abgeheilt. Es bestehen weiterhin narbige Entstellungen an beiden Gesäßhälften mit weiterem Juckreiz. Nachdem das Krankenhaus außergerichtlich 4.000 Euro gezahlt hatte, habe ich für den Mandanten ein weiteres Schmerzensgeld eingeklagt.

Mit Vergleich vom 17.03.2014 hat sich das Krankenhaus verpflichtet, zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche einen weiteren Betrag in Höhe von noch 3.500 Euro auf das Schmerzensgeld zu zahlen. Ebenso die außergerichtlichen Kosten (2,0-Geschäftsgebühr aus dem Gegenstandswert von 9.000 Euro).

Außergerichtlich hatte das Krankenhaus auch die materiellen Kosten für Verbandsmaterial, Wundpflaster, Fahrtkosten zu den Ärzten, ausgeglichen.

(Landgericht Oldenburg, Vergleich vom 17.03.2014, AZ: 8 O 1706/13)


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