Iontophorese-Verätzung: 3.500 Euro

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Mit Vergleich vom 15.11.2023 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Physiotherapeuten verpflichtet, an meine Mandantin 3.500 Euro und meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.

Die 1977 geborene Angestellte ließ wegen Problemen an ihrer rechten Achillessehne eine Iontophorese durchführen. Bei der Iontophorese werden mit schwachem elektrischem Gleichstrom Ionen durch die Haut in den Körper transportiert. Die Ionen stammen aus speziellen Arzneimitteln, wie z.B. Salben. Die Mandantin erhielt vier Saugpfropfen an ihrem rechten Knöchel und Unterschenkel innen und außen angebracht. Es wurden nasse Schwämme in die Pfropfen eingelegt, um eine Verätzung der Haut zu verhindern. Die Mandantin hatte allerdings das Gefühl, dass die Schwämme nicht korrekt befeuchtet waren. Der Physiotherapeut entschied sich für eine Stärke von 4 Ampere, und die Behandlung dauere 20 Minuten. Es gebe keine Nebenwirkungen. Während der Behandlung veränderte sich die Intensität der Stromstärke in Wellen und war teilweise so schmerzhaft, dass es die Mandantin kaum aushalten konnte. Aufgrund der vorherigen fehlerhaften Aufklärung war es ihr nicht bewusst, dass diese Schmerzen auf eine Verätzung der Haut hindeuten konnten. Nach Beendigung der Behandlung zeigte sich, dass es am rechten inneren Knöchel im unteren Bereich zu einer starken Verätzung der Haut gekommen war. Die Mandantin stellte sich noch am selben Tag in der Notfallpraxis eines Krankenhauses vor. Dort wurde eine Verätzung III. Grades festgestellt. Die Verletzung am rechten inneren Knöchel musste über mehrere Wochen behandelt werden, da sie sich entzündete.

Ich hatte dem Physiotherapeuten vorgeworfen, durch die fehlerhafte Iontophorese-Behandlung grob fehlerhaft die Verätzungen III. Grades am rechten Knöchel verursacht zu haben. Bei sachgemäßer Nutzung des Iontophorese-Gerätes sei eine derartige Verätzung ausgeschlossen.

Nachdem sich die Haftpflichtversicherung des Therapeuten zunächst geweigert hatte, die Haftung dem Grunde nach anzuerkennen, konnte nach längeren Verhandlungen ein Vergleich in Höhe von 3.500 Euro ausgehandelt werden. Die Versicherung hat auch meine außergerichtlichen Gebühren in voller Höhe übernommen.

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht & Verkehrsrecht


Foto(s): adobe stock fotos


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