Beidseitige Fahrbahnverengung- Wer hat Vorfahrt?

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Insbesondere bei Baustellen kann es zu Verengungen der Fahrbahn kommen. Das kann durchaus zu gefährlichen Situationen führen. Eine Fahrbahnverengung kann auf unterschiedliche Weise auftreten:

  • Fahrbahnverengung bei einer mehrspurigen Fahrbahn aufgrund des Wegfalls einer Fahrspur
  • Fahrbahnverengung in eine Richtung (einseitige Fahrbahnverengung)
  • Fahrbahnverengung in beide Richtungen (beidseitige Fahrbahnverengung)

Bei den unterschiedlichen Fahrbahnverengungen sind unterschiedliche Vorschriften zu beachten. Fällt bei einer mehrspurigen Fahrbahn eine Fahrspur weg, sollen sich die Verkehrsteilnehmer nach dem Reißverschlussprinzip in die andere Spur einfädeln. Bei einer Fahrbahnverengung in eine Richtung sind die Verkehrsteilnehmer wartepflichtig, auf deren Fahrbahn das Hindernis ist.

Bei der beidseitigen Fahrbahnverengung verschmelzen beide Fahrbahnen zu einer einzigen, ohne dass Vorfahrtsregeln gelten. Dahingehend entschied zuletzt der BGH mit Urteil vom 08.03.2022 zu dem Az. VI ZR 47/21, dass Verkehrsteilnehmer bei einer beidseitigen Fahrbahnverengung gegenseitig aufeinander Rücksicht (Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, § 1 StVO)  nehmen müssen.

Bei diesem Fall fuhr eine Autofahrerin auf dem rechten Fahrstreifen, auf dem Linken fuhr ein LKW. Hinter einer Ampel wurde die Straße einspurig (Gefahrenzeichen 120). Der LKW- Fahrer zog mit seinem Fahrzeug nach rechts und kollidierte mit einem PKW. Dabei wurden beide Fahrzeuge beschädigt.  Die Haftpflichtversicherung nahm ein hälftiges Verschulden der beiden Unfallbeteiligten an, wonach die PKW-Fahrerin den Schaden zu 50 % ersetzt bekam. Allerdings wollte sie den kompletten Schaden ersetzt bekommen und zog vor Gericht, woraufhin sie in zwei Instanzen scheiterte. Der BGH bestätigte die Vorinstanzen.

Bei einer Verengung der Fahrbahn haben beide Personen eine erhöhte Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflicht. Sie müssen sich demnach verständigen, wer zuerst fahren darf. Wenn dies nicht gelingt, müssten die Verkehrsteilnehmer im Zweifel dem Anderen den Vortritt gewähren.

Bei Fahrbahnverengungen gelten die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten, die durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt werden. Eine Fahrbahnverengung wird stets durch entsprechende Gefahrzeichen ausgeschildert (Zeichen 120 und 121). Häufig wird das Verkehrszeichen einer Fahrtbahnverengung durch das Vorschriftzeichen 208 ergänzt. Dieses ordnet an, dass dem Gegenverkehr Vorrang zu gewähren ist.

Verhalten sich Verkehrsteilnehmer bei einer Fahrbahnverengung nicht ordnungsgemäß, können Verwarngelder anfallen.  Wurde die angeordnete Höchstgeschwindigkeit überschritten, drohen die üblichen Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog für eine Geschwindigkeitsüberschreitung.


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