Beiersmann Verwaltungs GmbH – BaFin schreitet ein

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Anlegern wurden über die Homepage beiersmann-verwaltungs-gmbh.com u. a. Festgeld- und Tagesgeldanlagen angeboten.

Untersagung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 

Nach einer eigenen Mitteilung  der BaFin wurde der Beiersmann Verwaltungs GmbH und deren Geschäftsführer das unerlaubte Betreiben eines Anlagengeschäftes untersagt und eine Abwicklung der Geschäfte angeordnet.

Anlegern wurden laut BaFin Festgeld- und Tagesgeldanlagen mit dem Versprechen der Rückzahlung offeriert. Damit wurde von der Beiersmann Verwaltungs GmbH ein Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) nach Ansicht der BaFin betrieben, ohne dass dafür eine Erlaubnis der BaFin gegeben ist.

Anlagen Beiersmann Verwaltungs GmbH - möglicher Betrug?

Anleger berichten, dass fällige Festgelder oder Tagesgelder nicht zurückgezahlt werden.

Die Webseite der Beiersmann Verwaltungs GmbH ist auch nicht mehr erreichbar. Diese Umstände und auch die fehlende Erlaubnis der BaFin für die angebotenen Geschäfte sind Hinweise, dass Anleger unter Umständen betrügerisch geschädigt worden sind.

In unserem Artikel „Betrug bei Tages- und Festgeldanlagen“ haben wir dargestellt, dass Anleger durch verschiedene Angebote anderer Anleger in Form von Festgeld- oder Tagesgeldanlagen durch Betrug geschädigt werden und die Firmen über keine Genehmigung der BaFin für die angebotenen Anlagen verfügen.

Festgelder und Tagesgelder ohne Genehmigung der BaFin

Es handelt sich, wenn Anlegern in Deutschland ein Festgeld oder Tagesgeld angeboten wird, das zurückgezahlt werden muss, um eine Bank- bzw. Einlagengeschäft.

Zum Betreiben eines derartigen Bank- bzw. Einlagengeschäftes muss der Anbieter aber über eine Erlaubnis der BaFin verfügen. Eine solche hat aber die Beiersmann Verwaltungs GmbH nicht.

Optionen für Anleger der Beiersmann Verwaltungs GmbH

Soweit es sich laut BaFin bei dem Angebot der Beiersmann Verwaltungs GmbH von Festgeldern und Tagesgeldern um ein Einlagengeschäft handelt und keine Genehmigung der BaFin vorliegt, kann für einen Anleger sowohl gegen deren verantwortliche Personen als auch gegen die Gesellschaft selbst   gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG ein Schadensersatzanspruch  begründet werden.

Auch können sich, wenn Anleger keine Rückzahlung bei Fälligkeit auf versprochene Festgelder erhalten oder Zinsen nicht gezahlt werden, andere Ansprüche darstellen lassen.

Anleger müssen auch unseres Erachtens, wenn sie bei Fälligkeit eines Festgeldes oder Tagesgeldes keine Rückzahlung erhalten bzw. auch die Gesellschaft der Abwicklungsanordnung der BaFin nicht nachkommt, dringend handeln.

Suchen Sie rasch anwaltlichen Rat, sichern Sie Mailkorrespondenz und Kontoauszüge bzw. Belege über die geleisteten Einzahlungen. Notieren Sie sich Namen von Gesprächspartnern und halten Sie Gesprächsinhalte fest.

Betroffene Anleger, die der Beiersmann Verwaltungs GmbH Kapital zur Verfügung gestellt haben, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für ein Ersttelefonat bzw. eine erste Kontaktaufnahme, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen keine Kosten.

Seit circa 30 Jahren verfügt die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner auch  über ein umfangreiches Know-how hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.

Stand: 10.11.2023

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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