Belohnungen für Hinweise zu RAF-Fahndungen: Sind Steuern auf die Belohnung fällig?

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Bei der Fahndung nach den letzten flüchtigen Mitgliedern der Rote Armee Fraktion (RAF) setzt der deutsche Staat auf die Mithilfe der Bevölkerung. Für Hinweise, die zur Ergreifung dieser Personen führen, sind beachtliche Belohnungen von bis zu 150.000 Euro ausgesetzt. Eine Frage, die potenzielle Tippgeber dabei oft beschäftigt, ist die nach der steuerlichen Behandlung dieser Belohnung. Müssen diese auf den ersehnten Betrag Steuern zahlen?

Grundsätzlich könnte man vermuten, dass solche Belohnungen unter § 22 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) fallen und somit steuerpflichtig wären. Doch bei näherer Betrachtung ergibt sich ein anderes Bild: Belohnungen für Hinweise, die zur Ergreifung von gesuchten Personen führen, unterliegen in Deutschland nicht der Steuerpflicht. Der Grund dafür liegt in der Natur der Hinweisgebung und deren Ergebnis.

Im Wesentlichen können Tippgeber nicht planen oder direkt beeinflussen, ob ihr Hinweis tatsächlich zur Festnahme der gesuchten Person führt. Die Abgabe eines Hinweises kann somit als eine Art zufällige Hilfeleistung betrachtet werden, bei der es keinen direkten Zusammenhang zwischen der "Leistung" des Tippgebers und der daraus resultierenden "Einnahme" gibt. Dies unterscheidet sich grundlegend von Einkünften, die durch eine gezielte Tätigkeit oder Leistung erzielt werden und daher unter die Steuerpflicht fallen.

Ein passender Vergleich hierzu ist der Gewinn im Lotto: Auch Lottogewinne sind in Deutschland steuerfrei, da sie als Ergebnis eines zufälligen Ereignisses und nicht als Entlohnung für eine erbrachte Leistung angesehen werden. Die Parallele zwischen dem Lottogewinn und der Belohnung für einen entscheidenden Hinweis liegt also in ihrem zufälligen Charakter.

Insofern können Personen, die entscheidende Hinweise liefern und dafür eine Belohnung erhalten, diese ohne die Sorge um steuerliche Abgaben entgegennehmen. Dies könnte als zusätzlicher Anreiz dienen, sich an der Fahndung nach den verbliebenen RAF-Mitgliedern zu beteiligen und zur Sicherheit der Gesellschaft beizutragen.


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