Veröffentlicht von:

Berechtigungsanfrage BVB Merchandising GmbH (ebay Kleinanzeigen)

  • 1 Minuten Lesezeit

Erneut wurde mir das Mandat im Hinblick auf eine Berechtigungsanfrage der BVB Merchandising GmbH erteilt. Das Schreiben datiert vom 31.01.2022.

In dem Schreiben wird auf eine private Anzeige unter ebay- Kleinanzeigen Bezug genommen. In dieser Anzeige wurde eine Mütze mit den Begriffen „BVB“ und „Borussia Dortmund“ beworben.

Wie in Berechtigungsanfragen üblich wird zur Mitteilung aufgefordert, inwieweit sich der Adressat des Schreibens berechtigt fühlt die geschützten Markenzeichen innerhalb der Verkaufsanzeige zu verwenden.

Achtung!

In den meisten Fällen ist eine Berechtigungsanfrage nur die Vorstufe einer kostenpflichtigen Abmahnung. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass richtig reagiert wird.

Sofern sich der Vorwurf bestätigen sollte und tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, kann die Angelegenheit durch schnelles Handeln noch kostengünstig erledigt werden.

Vorbeugende Unterlassungserklärung?

Gerne prüfe ich Ihren Fall und erläutere Ihnen die Möglichkeiten, die beispielsweise eine vorbeugende Unterlassungserklärung bietet.

Kostenlose Ersteinschätzung der Berechtigungsanfrage! Übersenden Sie hierzu die Berechtigungsanfrage einfach per E-Mail an info@dregeriplegal.de. Ich melde mich umgehend bei Ihnen zurück und kläre Sie im Rahmen meiner kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.dregeriplegal.de

Gerne berate ich Sie in dieser Angelegenheit. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verfüge ich über eine hochspezialisierte Expertise, die Sie zu Ihrem Vorteil nutzen können.

Was ich Ihnen bieten kann:

  • Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung
  • Beratung und Vertretung überregional und bundesweit
  • Einschätzung durch hochspezialisierten Fachanwalt
  • Schnelle und unkomplizierte Kommunikation per E-Mail
  • Ich melde mich schnellstmöglich mit einer passenden Strategie bei Ihnen zurück.



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dirk Dreger

Beiträge zum Thema