Berufsunfähigkeit – Viele Vergleichsangebote ziehen Verbraucher über den Tisch

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Es kommt gar nicht so selten vor, dass BU-Versicherungen versuchen, den Verbraucher mit einem geringen Vergleichsangebot abzuspeisen.

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dabei aber verbraucherfreundlich. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen Versicherungsunternehmen in Bezug auf unfaire Vergleiche Grenzen gesetzt. Die letzte Entscheidung, die dazu erging, war ein Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15.02.2017 (Aktenzeichen IV ZR 280/15).

Viele Vergleiche sind nachträglich überprüfbar

Der Vorteil der strengen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist, dass viele Vergleiche unwirksam sind. Das hat zur Folge, dass entweder mit der Versicherung neu verhandelt werden kann oder trotz des Vergleichs auf volle Leistung geklagt werden kann.

BU-Rente kostet Versicherer viel Geld

Eine BU-Rente kostet eine Versicherung richtig viel Geld. Beispielsweise muss eine Versicherung bei einer monatlichen BU-Rente eines 30-Jährigen, der bis zum Renteneintritt eine solche Rente bezieht, insgesamt einen Betrag von 900.000,00 € bezahlen. Mitunter ergibt sich der Verdacht, dass Versicherungen in solchen Fällen versuchen, die Versicherungsnehmer mit geringen Vergleichen abzuspeisen.

Der Beispielsfall beim Bundesgerichtshof

In dem Beschluss vom 15.02.2017 (Aktenzeichen IV ZR 280/15) hat der Bundesgerichtshof eine Vereinbarung zwischen einer Versicherung und einem Versicherungsnehmer für unwirksam bezeichnen. Der Bundesgerichtshof warf der Versicherung vor, dass sie mit dem Vergleich gegen das Gebot von Treu und Glauben verstoßen hat.

Der Kläger in diesem Verfahren wurde im Jahr 2011 psychisch krank. Seit diesem Zeitpunkt war er krank geschrieben. Im Auftrag der Agentur für Arbeit wurde ein medizinisches Gutachten erstellt, in dem die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde. Nach dem der Kläger Ansprüche auf eine BU-Rente bei der Versicherung anmeldete, bot diese ihm einen Vergleich an. Dieser Vergleich sah eine befristete Zahlung von einer BU-Rente bis Ende des Jahres 2011 vor.

Der Kläger unterzeichnete zunächst die Vergleichsvereinbarung.

Vermutlich ließ sich der Kläger erst nach Abschluss des Vergleiches anwaltlich beraten und verklagte die Versicherung auf Zahlung einer BU-Rente, nachdem die Versicherung im Jahr 2012 keine weiteren Zahlungen vornahm.

Bundesgerichthof – Vergleichsvereinbarung unwirksam

Der Bundesgerichtshof erklärte den Vergleich für unwirksam.

Nach dem eindeutigen Gutachten der Agentur für Arbeit war eine Berufsunfähigkeit relativ sicher gegeben. Neben einer Einschränkung der Berufsfähigkeit zu über 50 % muss diese Einschränkung auch dauerhaft vorliegen. In den meisten Verträgen wird eine solche dauerhafte Berufsunfähigkeit vermutet, wenn der Versicherungsnehmer länger als sechs Monate krankgeschrieben ist. Auch dies war in dem Fall des Bundesgerichtshofs gegeben, sodass der Versicherungsnehmer relativ sicher Ansprüche auf eine Berufsunfähigkeitsrente hatte.

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Möglicherweise lässt sich durch einen Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Vergleichssumme noch erheblich erhöhen oder es kann sich in den relativ klaren Einzelfällen auch eine Klage lohnen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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